Lagerfeuer / Traditionsfeuer


Im Folgenden einiges Wissens- und Beachtenswertes zum Entfachen von Lagerfeuern

Grundsätzlich gilt:
Das Entfachen von Feuer, gleich welcher Art, bedarf immer der Beachtung brandschutzrechtlicher Regelungen. Diese gehen aus dem Brandschutzgesetz hervor, aber auch aus anderen Gesetzen, die verschiedene Landschaften betreffen, z.B. das Waldgesetz, das Landesnaturschutzgesetz u.a. Es dürfen immer nur unbehandelte Hölzer verbrannt werden. Keine alten Möbel (Sperrmüll), keine Abrissbauten (Bauschutt ) usw. Dies kommt einer illegalen Abfallbeseitigung gleich und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Derartige Abfälle müssen in dafür vorgesehene Entsorgungsanlagen verbracht werden. Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle, die in der Regel dem Aufräumen des Grundstückes hinsichtlich der Bepflanzung dient, ist wiederum in der Pflanzenabfallverordnung des Landes M/V geregelt. Siehe auch unter www.wolgast.de - Bürgerservice - Ortsrecht - Sonstiges.

Der Veranstalter trägt die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, er ist für die Beachtung und Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich. Dazu gehört u.a. auch die Einholung der Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn das Feuer nicht auf eigenem Grundstück entfacht wird. Und natürlich gilt es, nachbarschaftliche Rücksichtnahme walten zu lassen. Der Veranstalter ist im Schadensfall schadensersatzpflichtig.

Lagerfeuer und Brauchtumsfeuer sind nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig. Es sei denn, es gäbe in den Gemeinden gesonderte Regelungen dazu. Es sollte jedoch immer eine Information an die Leitstelle, das Polizeirevier und die örtliche Feuerwehr geben. Dies dient der Übersicht über mögliche Einsatzorte und der Koordination der Arbeitspläne. Es trägt auch dazu bei, dass Feuerwehren nach Prüfung einer Meldung nicht unnötig durch die Leitstelle alarmiert werden.
Für den Amtsbereich des Amtes Am Peenestrom übernimmt gern der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung die Information dieser Stellen für den Veranstalter, so dass  von diesem eigentlich nur eine schriftliche Anzeige an den

Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Fr. Müller in der Burgstraße 6, 17438 Wolgast; oder per Mail/ Fax an jutta.mueller(at)wolgast.de / 03836-251 4 149 oder erfolgt.

Dies kann formlos mit den Angaben
- über den Veranstalter, der volljährig sein muss,
- über den Veranstaltungsort,
- über den Tag und den ungefähren Zeitrahmen,
- über den Anlass der Veranstaltung und
- eine E-Mail Adresse oder Fax-Nummer für eine schriftliche Anzeigenbestätigung gemacht werden.

Es kann auch das angefügte Anzeigeformular verwendet werden. Die Genehmigung im Formular bezieht sich auf die Nutzung nicht im Eigentum des Antragstellers stehender Grundstücke für das Lagerfeuer - hier der Dreilindengrund in Wolgast. Die Anzeigenbestätigung enthält einige grundsätzliche Sicherheitsbestimmungen. Die Anzeige muss mindestens 2-3 Werktage vor dem Veranstaltungstag im Amt eingehen. Für die Beantwortung weiterer Fragen steht Ihnen Frau Müller unter der Tel.-Nr. 03836 / 251-149 gern zur Verfügung.

Weiterhin möchten wir Ihnen ein paar Sicherheitstipps zum Schutz vor Unfällen mit dem Feuer geben:

  • Entzünden Sie nur unbehandeltes Holz und trockene Pflanzenreste, um die Umwelt zu schützen. Kunststoffe wie Plastikbehälter, Verpackungsmaterialien u.a. gehören nicht ins Lagerfeuer.
  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Lagerfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird. Dies gilt insbesondere für Feuerstellen, die nicht erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet werden.
  • Sicherheitsabstände zu Straßen (100 m), Bäumen und Häusern (10 bis 50 m je nach Größe der Feuer) sind aufgrund der Wärme- und Hitzeentwicklung unbedingt einzuhalten. Achten Sie auch auf die Hauptwindrichtung.
  • Vorsicht beim Anzünden. Brandbeschleuniger stellen eine erhöhte Gefahr dar.
  • Offenes Feuer muss unter ständiger Aufsicht stehen und darf sich nicht unkontrolliert ausbreiten. Achten Sie auf Ihre Kinder! Sie können die vom Feuer ausgehende Gefahr schlecht einschätzen.
  • Lassen Sie nicht zu viel Holz auf einmal abbrennen und vermeiden Sie Funkenflug.
  • Strohballen sind als Sitzgelegenheit zwar sehr gemütlich - aber Stroh ist auch allein schon durch starke Hitze entzündlich. Ein entsprechender Sicherheitsabstand ist zu beachten.
  • Verbrennen Sie kein feuchtes Material, die Rauchbelästigung wäre zu stark.
  • Halten Sie eine Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst frei. Sollte Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, alarmieren Sie die Feuerwehr. (112)
  • Sollten Sie sich verbrennen, kühlen Sie die Haut sofort mit Wasser. Bei größeren Verbrennungen rufen Sie sofort einen Arzt.




Antrag Lagerfeuer