Die Schiedsstelle


Was ist eine Schiedsstelle?

Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung, in der ehrenamtliche Mitarbeiter (sogenannte Schiedspersonen) kleinere Streitfälle (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) versuchen zu schlichten und damit beizulegen.

Wozu gibt es die Schiedsstelle?

Da jedes Gerichtsverfahren Geld kostet und die Justiz voll beansprucht ist, sollen kleinere Streitigkeiten durch die Schiedsstelle geschlichtet werden; somit dient sie der Entlastung der Gerichte und Justizhaushalte.

Wo wird die Schiedsstelle tätig?

Die Schiedsstelle wird in ihrem Schiedsstellenbezirk tätig. In der Regel ist das die Stadt bzw. die Gemeinde. Je nach Geschäftsanfall kann das Stadt- oder Gemeindegebiet in mehrere Bezirke eingeteilt werden. Im Amt Am Peenestrom sind folgende Schiedsstellen eingerichtet:

Schiedsstelle (Amtsgericht Greifswald)
Schiedsperson: Stellvertretung:
Frau Beatrix Much
Wolgast
Tel. 015 202 761 865
Herr Hans-Werner Lotz
Wolgast OT Hohendorf
 


Wer kann Schiedsperson werden?

Jede Bürgerin und jeder Bürger ab dem 25. Lebensjahr bis zum 70. Lebensjahr kann Schiedsperson werden; außerdem muß die Person ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten nach für das Amt geeignet sein.

Wie erfolgt die Wahl der Schiedsperson?

Die Schiedsperson sowie ein Stellvertreter werden durch den Amtsausschuss, die Stadtvertretung bzw. die Gemeindevertretung gewählt. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre. Für jeden Bezirk wird eine Schiedsperson und ein Stellvertreter gewählt.

Wie läuft die Schlichtung ab?

Zur Verhandlung werden die Parteien geladen, zwischen denen ein Streit besteht. Sie müssen persönlich erscheinen. Die Verhandlung wird mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung zu erreichen. Unter gegenseitigem Nachgeben soll ein Vergleich geschlossen werden. Dieser beendet den Streit.

Warum die Einigung vor der Schiedsstelle?

Das Schlichtungsverfahren ist sehr kostengünstig. Die Parteien können sich diese Kosten auch teilen, somit wird die Schlichtung noch günstiger, als vor Gericht. Außerdem kann eine missglückte Schlichtung Voraussetzung für eine Klage sein.

Welche Vorteile bietet das Schlichtungsverfahren?

Der Streit wird durch die Schlichtung beendet und entschieden, dabei ist das Verfahren auf einen Vergleich und eine Einigung angelegt. Das kann (z.B. bei einem Nachbarschaftsstreit) für das weitere Zusammenleben von Vorteil sein. Beide Parteien sparen bei dieser Konfliktlösung viel Geld, Zeit und Nerven. Die Schiedspersonen vergeben ihre Termine sehr flexibel, sodass sie auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit, bspw. abends oder am Wochenende, für die Klienten erreichbar sind. Die Erfolgsquote bei Schlichtungen ist hoch; sie liegt im Bundesdurchschnitt bei Strafsachen bei 51 % aller Fälle und bei Zivilsachen bei rund 59 % aller Fälle. Dagegen ist das Kostenrisiko gering. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass eine erfolglose Schlichtung den Klageweg nicht versperrt.

Welche Rolle spielt das Amt?

Das Amt hat für die Schiedsstelle folgende Aufgaben:

  • es muss die Schiedsstellenbezirke bilden
  • es muss sich um die Wahl der Schiedspersonen kümmern
  • es wacht über die Bereitstellung und Verwendung von Sachmitteln sowie über die Beitreibung von Kosten
  • es hat die Dienstaufsicht bezüglich Personal- und Organisationsgewalt
  • es muss die Sachkosten tragen
  • es hat Dienstsiegel, Amtsschilder, amtliche Bücher, Fachliteratur, Vordrucke etc. zu beschaffen sowie einen Amtsraum mit angemessener Ausstattung bereitzustellen
  • es muss Einkünfte mit den Schiedspersonen abrechnen