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Neue Regelungen zum Fischereischein auf Lebenszeit und dem zeitlich begrenzten Fischereischein (Touristenfischereischein)

Ab 01.09.05 trat eine neue Verordnung in Kraft, die die Erteilung beider Fischereischeine auf der Grundlage des Fischereigesetzes vom 13.04.05 regelt.
Die Verordnung über die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines vom 06.06.05 tritt hiermit außer Kraft.
Anbei die neuen Vordrucke der Anträge und die Fischereischeinverordnung -(FschVO)- M/V.


Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Touristenfischereischeines

Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit

Hinweis zum Fischereischein auf Lebenszeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Hinweise und Informationen zu den Fischereischeinen und zum Angeln in M/V- veröffentlicht vom Fischereischutzverein M/V e.V...

Der Touristenfischerschein für M/V wird von jeder Ordnungsbehörde in M/V ausgestellt.

Wie kann ich den Touristenfischereischein (TFS) beim Amt Am Peenestrom erhalten ?

1. Die Anträge können direkt bei der
- Ordnungsbehörde in der Burgstraße 6 in Wolgast
- im Bürgerbüro in Lassan im dortigen Rathaus
zu deren Öffnungszeiten ausgefüllt abgegeben werden.


Öffnungszeiten:

Ordnungsbehörde - Rathaus, Burgstr. 6 in Wolgast Zi.109/111 Herr Gerhardt, Frau Baarz

Mo 9.00 - 12.00 Uhr
Di 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Mi ---------------------
Do 9.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 Uhr - sonst nach Vereinbarung


Bürgerbüro Lassan
Di + Do 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Mi 9.00 - 12.00 Uhr


in den Monaten:

Juni bis August
Mo - Fr 9.00 - 18.00 Uhr
Sa + So 10.00 - 14.00 Uhr

September
Mo - Fr 9.00 - 17.00 Uhr
Sa + So 10.00 - 14.00 Uhr

Oktober bis Mai
Mo - Fr 9.00 - 17.00 Uhr
Sa + So 10.00 - 14.00 Uhr
      

Zusätzlich ist ein Personaldokument zur Abstimmung der Angaben vorzulegen.
Da die Fischereischeinpflicht ab dem vollendeten 10. Lebensjahr gilt, muss bei Kindern, die selbst keinen Ausweis besitzen, in geeigneter Weise der Nachweis der Identität erbracht werden. Zu beachten ist auch, dass beim Angeln selbst neben dem TFS auch die Identität erbracht werden muss.

Der TFS kostet 20 Euro. Dieser Betrag wird bar bei der jeweiligen Ausgabestelle gegen Quittung eingezahlt.

Gibt es keine Versagungsgründe für die Erteilung eines TFS, erhalten Sie diesen zusammen mit der Fischereiabgabemarke und einer Broschüre, in der wichtige Hinweise zur Beachtung und Wissenswertes zum Angeln in M/V enthalten sind.


2. Möchten Sie den TFS vor Antritt Ihres Urlaubs zugesandt bekommen, ist es erforderlich, dass Sie rechtzeitig (mind. 1 Woche vorher)

- den Antrag ausgefüllt zusammen mit einer lesbaren Kopie eines Personaldokumentes ( für Kinder ab dem 10.Lebensjahr eine geeignete Identifikation) zum Abgleich der Angaben an die Ordnungsbehörde des Amtes faxen bzw. mailen. Fax.Nr. 03836/ 2514137 z.Hd. Herrn Gerhardt (helmut.gerhardt@wolgast.de )

- den Nachweis der Überweisung von 20 Euro für den TFS und 3, 85 Euro Postgebühren für die Zusendung mit Einschreiben/ Rückschein zusenden bzw.
- der Eingang des Geldes muss in der Kasse der Behörde verzeichnet sein .

Für beide Verfahrensweisen gilt, dass neben dem ausgefüllten Antrag eine Vollmacht vorzulegen ist, wenn der Fischereischein durch einen Beauftragten in Empfang genommen werden soll.

 
Bankverbindungen für die Überweisung:

Deutsche Bank BLZ 1307 0000  Kt.Nr. 2800423
 
Sparkasse Vorpommern BLZ 1505 0500 Kt.Nr. 371003032
 
VolksbankWolgast BLZ 1306 1008 Kt.Nr. 2113350

Zahlungsgrund: 01/12000/10008

 

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