An- und Abmeldung einer Wohnung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Meldegesetz innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Reisepass (wenn vorhanden)
- Kinderreisepass (bei Familien mit Kindern)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei verheirateten Personen)
- Mietvertrag oder Einzugsbestätigung
Eine Person kann die Anmeldung für alle Familienangehörigen vornehmen. Volljährige Kinder müssen sich alleine anmelden. Ein Vordruck ist nicht erforderlich, da die Anmeldung vom Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes direkt am PC vorgenommen wird. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nicht erforderlich.
Die Abmeldung einer Person ist immer dann notwendig, wenn der Wegzug ins Ausland erfolgt oder eine Nebenwohnung abgemeldet werden soll.
Die An- und Abmeldung einer Wohnung ist gebührenfrei!
Beantragung des neuen Personalausweises ab 01.11.2010
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Für die Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie:
- den alten Personalausweis oder die Geburtsurkunde
- ein biometrietaugliches Passbild
- 28,80 Euro für die Gebühr
Zur Beantragung muss jede Person persönlich vorsprechen und Erklärungen zur deutschen Staatsangehörigkeit sowie zur freiwilligen Aufnahme der Fingerabdrücke abgeben.
Die Gebühr für den neuen Personalausweis (28,80 Euro) ist immer bei der Beantragung in bar zu entrichten.
Der neue Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig. Die Gebühr beträgt 22,80 Euro. Die Personalausweispflicht beginnt mit dem 16. Lebensjahr.
Alles weitere zum neuen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de .
Beantragung eines Reisepasses
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Neben dem Personalausweis müssen Sie bei der Beantragung eines Reisepasses unbedingt ein biometrietaugliches Passbild vorlegen. Die Fingerabdrücke sind Pflicht und werden im Einwohnermeldeamt abgenommen. Die Gebühr beträgt 59,-- Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren (Personen bis 24 Jahre 37,50 Euro mit 6- jähriger Gültigkeit). Ein eventuell vorhandener Reisepass kann bei Abholung (auch durch eine bevollmächtigte Person) abgegeben oder ungültig gemacht werden. Die Produktionszeit beträgt ca. 2 - 3 Wochen.
In dringenden Fällen (kurzfristige Auslandsreise) ist die Ausstellung eines Expressreisepasses möglich. Dieser Pass wird innerhalb von 72 Stunden (außer Wochenende und Feiertage) von der Bundesdruckerei ausgeliefert. Die Kosten belaufen sich dabei auf 91,-- Euro.
Anträge sind sowohl für den Personalausweis als auch für den Reisepass nicht erforderlich, da diese vor Ort im Einwohnermeldeamt ausgedruckt werden.
Beantragung von Kinderreisepässen
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Kinderreisepässe werden für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Die Eltern müssen diesen beantragen, wobei Kinder ab 10 Jahre auch eine Unterschrift leisten müssen. Zur Beantragung ist die Geburtsurkunde und ein biometrietaugliches Passbild erforderlich. Die Gebühr beträgt 13,-- Euro (Wartezeit: 2 Tage). Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren und kann vor Ablauf der Gültigkeit maximal bis zum 12. Lebensjahr für eine Gebühr von 6,-- Euro verlängert werden. Dazu ist die Vorlage eines aktuellen Passfotos erforderlich.
Achtung: Kinder werden im Reisepass der Eltern nicht mehr eingetragen.
Führungszeugnisse/ Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister müssen persönlich im Einwohnermeldeamt unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden. Die Gebühr beträgt jeweils 13,-- Euro. Die Bearbeitungszeit beim Bundesgerichtshof in Bonn beträgt 10 - 14 Tage.
Fotoautomat
Im Einwohnermeldeamt befindet sich ein Fotoautomat. Hier kann man sich Bilder für den Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass in kurzer Zeit anfertigen lassen. Der Automat ist leicht zu bedienen. Die Software überprüft sofort, ob die Bilder biometrietauglich sind. Biometrietaugliche Bilder sind für die Ausstellung von Reisepässen nötig. Die Kosten für 4 Bilder betragen 7 Euro.
Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes
- An-, Ab- und Ummeldungen von Personen
- Ausstellung von Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
- Ausstellung von steuerlichen Lebensbescheinigungen für Kinder unter 18 Jahre
- Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister
- Beantragung von Führungszeugnissen
- Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
- Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen für die Erst- und Nachuntersuchung
- Vergabe einer Steueridentifikationsnummer
- Beantragung, Ausstellung und Ausgabe von Personalausweisen, vorläufigen Personalausweisen, Reisepässen, vorläufigen Reisepässen, Kinderreisepässen
- Verlängerung und Aktualisierung von Kinderreisepässen
- Aufnahme von Verlustanzeigen für Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe
- Ausstellung von Passunbedenklichkeitsbescheinigungen
- Erstellung von Wahlbenachrichtigungskarten und Wählerverzeichnissen
- Vornahme von Beglaubigungen



