Sie sind hier: Rathaus > Rechnungsprüfungsamt > Aufgaben

Aufgaben und gesetzliche Grundlagen

örtliche Prüfung nach § 3 KPG:

  • Prüfung des Jahresabschlusses/ der Jahresrechnung/ der Budgetrechnung/ der Eröffnungsbilanzen
  • Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
  • Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
  • Kassenprüfungen
  • Prüfung von mindestens ein Zehntel der Auftragsvergaben

            weitere Aufgaben:

  • Prüfung von Sonder- und Treuhandvermögen (Städtebauförderung, Wohnungsverwaltung)
  • Prüfung von Bauabrechnungen (Verwendungsnachweisprüfung)
  • Sonderprüfungen (z. B. Vereine, Zweckverbände)
  • Stellenbewertungen

Gesetzmäßigkeiten:         


Weitere Prüfungsgrundlagen:

 

 

undefinedzurück

Nach oben