Orstrecht des Amts Am Peenestrom
Fachbereich I - Zentrale Dienste und Öff. Ordnung
- Hauptsatzung
- Geschäftsordnung
- Verträge zur Verwaltungsfusion* im Jahr 2004:
* Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Zweiten Landesverordnung zur Bildung von Ämtern und zur Bestimmung der amtsfreien Gemeinden vom 22. Dezember 2004 wurde der Name des Amtes Am Peenestrom und dessen Zusammensetzung aus Gemeinden der bisherigen Ämter Wolgast-Land sowie Ziethen und der bisher amtsfreien Stadt Wolgast durch das Innenministerium zum 1. Januar 2005 verordnet. Die Zuordnung der Gemeinden zu Ämtern findet sich zurzeit in der Landesverordnung zur Bildung von Ämtern und zur Bestimmung der amtsfreien Gemeinden, für das Amt Am Peenestrom unter § 1 Ziffer 5 Buchstabe a.