Willkommen im Hafen Wolgast

Die Hafenbehörde des Amtes Am Peenestrom nimmt öffentlich-rechtliche und hoheitliche Aufgaben als Ordnungsbehörde im gesamten Wolgaster Hafengebiet, bestehend aus Stadt- Süd- und Museumshafen sowie im Hafen Lassan (Wasserwanderrastplatz), wahr. Gleichzeitig ist das Hafenamt Hafenbetreiber im Stadthafen Wolgast und am Wasserwanderrastplatz Lassan.
Die Hafenbehörde ist zuständig für:
1. die Regelung und Überwachung der Benutzung des Hafens und des Verkehrs im Hafen, insbesondere für die Gewährleistung der Leichtigkeit und Umweltverträglichkeit des Schiffsverkehrs
2. die Abwehr von Gefahren, die der Allgemeinheit oder dem Einzelnen aus dem Zustand, der Nutzung oder dem Betrieb des Hafens oder einzelner Hafenanlagen drohen.
3. die Zuweisung von Liegeplätzen
4. Überwachung von Schiffen mit gefährlichen Gütern
5. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
An Kaiflächen mit Umschlagsbetrieb ist die Wolgaster Hafengesellschaft mbH Hafenbetreiber. Hierfür werden die Kaiflächen im Süd- und teilweise im Stadthafen genutzt. Die Frachtschiffe melden sich bei der Hafenbehörde unter Angabe der Schiffsdaten, der Ladung, des zuletzt verlassenen Hafens und des Zielhafens sowie der Abfallmeldung an. Liegeplätze werden in Abstimmung mit der
Wolgaster Hafengesellschaft mbH zugeteilt.
An den Kaiflächen der Seeschifffahrt gelten die Vorschriften des International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code) der ein umfangreiches Paket von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Schiffen und Häfen enthält. Die Vorschriften können bei der Hafenbehörde eingesehen werden. Darüber hinaus gelten im Hafengebiet die Hafenbenutzungsordnung für das öffentliche Hafengebiet der Stadt Wolgast und die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Benutzung des Hafens Wolgast.