Antrag zum Fischereischein auf Lebenszeit


Gemäß § 7 des Fischereigesetzes M/V besteht beim Fischfang grundsätzlich die Fischereischeinpflicht. Den Fischereischein auf Lebenszeit als Sachkundenachweis erhält man u.a. nach absolvieren einer Fischereischeinprüfung. Die Ämter und amtsfreien Gemeinden sind seit dem 01.08.2006 zuständige Prüfungsbehörden.

Fischereischeinprüfung

Die nächste Fischereischeinprüfung findet am 01.09.2017 in Wolgast statt.

Änderungen des Termins, der Uhrzeit oder des Ortes bleiben vorbehalten.

Die Anmeldeformulare für die Prüfung in Wolgast sind in folgenden Ausgabestellen erhältlich:

-    Amt Am Peenestrom, Burgstraße 6,  17438 Wolgast, Raum 114 und 111
-    Bürgerbüro Lassan, Marktplatz 9, 17440 Lassan
-    Meiers Anglerladen, Lange Str. 5, 17438 Wolgast

Diese können in den v.g. Ausgabestellen gleich ausgefüllt und abgegeben werden.


Den Antrag finden Sie ebenfalls hier: „Anmeldeformular“

In diesem Fall senden Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular an das Amt Am Peenestrom, FD Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Burgstr. 6, 17438 Wolgast.



Was muss der Interessierte für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung beachten?

- Der Bewerber hat sich spätestens eine Woche vor dem angekündigten Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde anzumelden.

- Zur Prüfung ist ein Personaldokument zur Identifikation (soll Passbild enthalten) mitzubringen (möglich sind auch: Kopie des Passes des Erziehungsberechtigten mit entsprechendem Eintrag, Kopie Geburtsurkunde)

- Die Prüfungsgebühr ist vor Beginn der Prüfung zu entrichten
Minderjährige = 15 Euro
Erwachsene = 25 Euro
Dies gilt auch für besondere Auslagen der Behörde z.B. Kosten eines Dolmetschers oder die Verwendung eines ins Russische übertragenen Fragebogens (4 Euro)

- Bürger, die der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sind müssen in der Anmeldung angeben, ob sie einen Dolmetscher benötigen. Von der Prüfungsbehörde wird dann ein amtlich bestellter Dolmetscher hinzugezogen. In der Anmeldung ist ebenso anzugeben, ob ein ins Russische übersetzter Fragebogen benötigt wird

- Prüfungsteilnehmer, die eine Lese- Rechtschreibschwäche haben müssen dies durch Attest nachweisen.

- Sollte das Prüfungsergebnis nicht ausreichend sein, kann die Prüfung beliebig oft jeweils gegen Entrichtung der Gebühr wiederholt werden.