Schützt die Wasservögel! Bitte nicht füttern!

Wildvögel an heimischen Gewässern


Umwelt und Abfall

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

schon seit 1996 hat die Stadt Wolgast in einer Umweltbroschüre und später auf ihren Webseiten zum Thema „Umgang mit Abfällen uns und unserer Umwelt zuliebe“ Informationen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wolgast und des Amtes Am Peenestrom herausgebracht. Diese richten sich an alle mit dem Ziel, gemeinsam für saubere Städte und Gemeinden zu sorgen. Die Themen sind übersichtlich gegliedert, sodass Sie sich leicht informieren können, wie auch Sie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten können. Für Einwände, Fragen oder Anregungen sind wir dankbar.

Hausmüll

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat als zuständige Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des § 20 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG (entsorgungspflichtige Körperschaften), die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle zu entsorgen. Er entsorgt im Rahmen eines Abfallwirtschaftsprogramms die in seinem Kreisgebiet anfallenden Abfälle nach Maßgabe der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Lt. o.a. Satzung § 4 haben der Eigentümer sowie alle Abfallbesitzer die Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu benutzen (Benutzungszwang) sowie alle auf den angeschlossenen Grundstücken anfallenden Abfälle dem Landkreis zu überlassen (Überlassungspflicht).

Hausmüll - Restmüll

Die Abfuhr des Hausmülls wird im Gebiet des Amtes Am Peenestrom von der

Entsorgungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald
Eckhardsberg 8-10
17489 Greifswald,
Tel. 03834 5840

Werden im 14-tägigem Rhythmus vorgenommen. Die Termine sind den Abfallkalendern, die alle Haushalte mit ihrer Post von der VEVG Karlsburg (Tel. 038355 6952024) erhalten haben, entnommen. Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald sind die Tonnen durch die Nutzer zum Tag der Abfuhr bis 6:00 Uhr auf einen Stellplatz so zu postieren, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert werden. Das bedeutet auch, dass von Grundstücken, die nicht unmittelbar an der Straße liegen, Abfallbehälter und Abfallsäcke zeitnah zum Entsorgungszeitpunkt bis zur nächsten befahrbaren Straße gebracht werden müssen. Abfallkalender werden im technischen Rathaus, Burgstraße 6 und in der Wolgast Information, historisches Rathaus, Am Rathausplatz in Wolgast ausgelegt.

Die Gefäße können bei der

Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH (VEVG Karlsburg)
Entsorgungsbüro, Dorfstraße 36, 17495 Karlsburg
Tel: 038355 695 -23, -24, -20
Fax: 038355 695 25
entsorgungsbuero(at)vevg-karlsburg.de

beantragt werden.
Ebenso können Sie weitere wichtige Hinweise zur Entsorgung im Kreisgebiet auf den Internetseiten der VEVG Karlsburg unter www.vevg-karlsburg.de erhalten.

Stellung der gelben Tonne
ALBA M/V GmbH
Betriebsstätte
Zinnowitzer Straße 8a, 17440 Neuendorf
Tel: 038377 469 -15, -16

Informationen zur gelben Tonne erhalten Sie auf der Seite: Vermeidung und Wiederverwertung - Alles zur gelben Tonne und unter www.vevg-karlsburg.de

Weitere Informationen zur ALBA Nord GmbH unter: www.alba.info

Sollten die auf Ihrem Grundstück aufgestellten Gefäße für die Entsorgung des Hausmülls einmal nicht ausreichen, können Sie die mehr angefallenen Abfälle folgendermaßen beseitigen:

1. Durch den Kauf von zugelassenen Abfallsäcken mit amtlichen Aufdruck des Landkreises Vorpommern/Greifswald:

2017 werden die bisher käuflich im Rathaus der Stadt Wolgast-Burgstr. 6, im Famila-Handelsmarkt und Hagebaumarkt zu erwerbenden Abfallsäcke (60 l, 80 l, 120 l) nach Verkauf der Restbestände abgelöst durch 70 l Abfallsäcke zu einem Preis von 4 €. Auf den Wertstoffhöfen gibt es seit dem 01.01.2017 nur noch diese 70 l -Abfallsäcke.

2. Durch Selbstablieferung auf die vom Landkreis betriebene Deponie und den Wertstoffhöfen:

Deponie 'Stern'
OT Dennin Nr. 100
17392 Spantekow
Tel: 039727 20222
Montag — Freitag: 07.00 - 17.00 Uhr

Die Ablieferung des Abfalls ist kostenpflichtig. Bei Selbstanlieferung werden Gebühren erhoben.

Die Deponien nehmen auch weniger als 1 Tonne an. (Hausmüll, Gewerbeabfall, Baustellenabfall, Asbest, Kamelit, Dachpappe) Lieferbare Menge nach Absprache mit Altstoffhöfen bzw. Deponien.

Wertstoffhöfe:

Wolgast, Karriner Str. 9 17438 Wolgast, Tel: 03836 233 255

  01.11. bis 28.02. 01.03. bis 31.10.
Montag geschlossen geschlossen
Dienstag 08.00 — 12.00 Uhr
12.30 — 16.00 Uhr
08.00 — 12.00 Uhr
12.30 — 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen geschlossen
Donnerstag 08.00 — 12.00 Uhr
12.30 — 16.00 Uhr
08.00 — 12.00 Uhr
12.30 — 16.00 Uhr
Freitag 08.00 — 12.00 Uhr
12.30 — 16.00 Uhr
08.00 — 12.00 Uhr
12.30 — 16.00 Uhr
Samstag 08.00 — 12.00 Uhr 08.00 — 12.00 Uhr


Kemnitz, Rappenhäger Str.1, 17509 Kemnitz, Tel: 038352 662426
Zinnowitz, Neuendorfer Weg 6, 17454 Zinnowitz, Tel: 038377 36320

Weitere Wertstoffhöfe und deren Öffnungszeiten sind den Abfallkalendern oder den Webseiten der VEVG zu entnehmen.

Auf dem Wertstoffhof können folgende Wertstoffe und Materialien abgegeben werden:

Sperrmüll kostenlos mit voriger Genehmigung durch das Entsorgungsbüro, ansonsten kostenpflichtig
Kühlgeräte kostenlos (brauchen bei Abgabe auf Wertstoffhof auch nicht vorher angemeldet werden)
Glas, Papier, Pappe und Leichtverpackung kostenlos
Schrott / Elektronikschrott kostenlos
Grünschnitt bis 1m³ kostenlos bei Anschluss an Abfallentsorgung des Landkreises
Dämmwolle kostenpflichtig, Annahme nur auf WH Wolgast, Zinnowitz, Anklam
Bauschutt und Bauabfall kostenpflichtig
Teerpappe kostenpflichtig, Annahme nur auf WH Wolgast, Anklam, Kemnitz, Neppermin
Asbestabfälle kostenpflichtig, Annahme nur auf WH Wolgast, Anklam, Kemnitz, Neppermin
Holz (A1-A3), Kunststoffe kostenpflichtig
Altholz A4 (Fenster, Türen, Dachbalken, Brandholz, Bahnschwellen etc.) kostenpflichtig, Annahme nur auf WH Wolgast, Zinnowitz, Anklam
Altreifen kostenpflichtig
Schadstoffe kostenlos bis 20l bei Anschluss an Abfallentsorgung des Landkreises, nur WH Anklam, und Greifswald oder Schadstoffmobil zu den Sammlungszeiten


3. Selbstverständlich können Sie auch ein zugelassenes Abfallbeseitigungsunternehmen beauftragen, den mehr angefallenen Müll abzufahren, z.B. durch Container (kostenpflichtig).

Sperrmüll

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt 2 x jährlich. Die Anmeldung können Sie schriftlich bzw. telefonisch (Tel: 038355/ 695 23, 695 24, 695 20) bei der Ver- und Entsorgungsgesellschaft VEVG Karlsburg unter Angabe der Objektnummer der Restmülltonne und der Art und Anzahl der sperrigen Gegenstände vornehmen. Mieter in Wohnungsgesellschaften oder gleichgearteten Einrichtungen müssen ihren Sperrmülltermin über ihren Vermieter beantragen. Zum Sperrmüll gehören grundsätzlich alle sperrigen Abfälle, die zur Wohnungseinrichtung und zum Hausrat gehören, wie z.B. Matratzen, Möbel, Waschmaschinen, mobile Herde, Fahrräder, Kinderwagen, Teppiche, Radio- und Fernsehgeräte sowie Gartenmöbel. Sperrige Altmetallgegenstände, die zur Wohnungseinrichtung und zum Hausrat gehören, sind am Abfuhrtag getrennt von den sonstigen sperrigen Abfällen bereitzustellen.

Information zur Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Elektogeräte sind zu wertvoll für die Restmülltonne - und zu schädlich!

Durch das neue Elektro-Gesetz sind Sie Rohstofflieferant! Die Ausstattung der Haushalte mit Elektrogeräten wächst seit Jahren. Früher oder später ist jedoch auch das modernste Gerät Schrott und gleichzeitig sehr wertvoll: Beispielsweise gewinnt man aus 14 Tonnen Elektrogeräten durchschnittlich etwa eine Tonne Kupfer. Um die gleiche Menge des Metalls aus Bergwerken zu schürfen, müssen bis zu 1000 Tonnen Gestein bearbeitet werden.

Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes müssen alte Elektogeräte aus privaten Haushalten ab dem 24. März 2006 getrennt nach Gruppen erfasst werden.

  • Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Elektro-Herde)
  • Informations- und Telekommunikationsgeräte (Fernseher, Radios, Telefone)
  • Haushaltskleingeräte (elektrische Küchengeräte, Rasierapparate, Föhne, Handys)
  • Kühlgeräte
  • Leuchtstoff- und Gasentladelampen


Kennzeichnung neuer Geräte

Ab dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, mit dieser durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet:

Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (Graue Tonne, gelbe Tonne bzw. gelber Sack, Papier oder Glas) entsorgt werden darf.

Besitzer eines Altgerätes

Sie sind als Besitzer eines Altgerätes verpflichtet, dieses zu den Wertstoffhöfen zu bringen oder im Rahmen der Sperrmüllsammlung entsorgen zu lassen, beides ist immer kostenfrei.

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Der Landkreis Vorpommern - Greifswald sieht vor, entsprechende Behälter auf den Wertstoffhöfen zu den Öffnungszeiten in folgenden Orten aufzustellen:

Anklam, Greifswalder Straße
01.11. bis 28./29.02.
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00 — 16:00 Uhr
Samstag: 08:00 — 12:00 Uhr
01.03. bis 31.10.
Montag: 08:00 — 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:00 — 16:00 Uhr
Samstag: 08:00 — 14:00 Uhr
Neppermin, An der Landstraße 1
ganzjährig
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 08:00 — 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 — 17:00 Uhr
jeden letzten Samstag im Monat: 08:00 — 12:00 Uhr
Wolgast, Karriner Straße 9
01.11. bis 28./29.02.
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 — 16:00 Uhr
Samstag: 08:00 — 12:00 Uhr
01.03. bis 31.10.
Dienstag: 08:00 — 18:00 Uhr
Donnerstag, Freitag: 08:00 — 16:00 Uhr
Samstag: 08:00 — 14:00 Uhr


Achtung - Leuchtstoffröhren haben es in sich!

Leuchtstoffröhren benötigen nur wenig Energie und sind sehr langlebig. Sie enthalten jedoch Quecksilber. Deshalb müssen die Altröhren getrennt von anderen Abfällen unbeschädigt erfasst werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass Quecksilberdämpfe in die Umwelt entweichen. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung kann das Quecksilber kontrolliert entfernt und das Altröhrenglas verwertet werden.

Kältemittel gefährden die Ozonschicht der Erde

90 Prozent der heute anfallenden Altkühlschränke enthalten Stoffe, die die Ozonschicht schädigen. Infolgedessen müssen Kühlgeräte in speziellen Anlagen behandelt werden. Bei der Verwertung von Kühlschränken werden die problematischen Stoffe wie Fluorchlorkohlenwassestoffe (FCKW) abgesaugt und sicher entsorgt. Metalle und Kunststoffe werden recycelt. FCKW-freie Dämmstoffe können z. B. als Ölbindemittel wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Dies sind nur zwei Beispiele für den Nutzen der getrennten Erfassung.

IT-Geräte und Unterhaltungselektronik - Vielfalt an Wert und Schadstoffen

In Computern, Notebooks, und Hifi-Anlagen und Handys finden sich wertvolle Edelmetalle und auch Aluminium, Kupfer, Zink oder Nickel, außerdem wertvolle Kunststoffe. Eine getrennte Erfassung der Altgeräte ermöglicht es, diese Wertstoffe zu nutzen.

Der Rohstoffverbrauch für die Herstellung eines Notebooks: Für die Herstellung eines Gerätes mit einem Gewicht von 2,7 kg werden 429 kg Rohstoffe wie z. B. Metallerze verbraucht. Wenn Altgeräte recycelt werden, spart dies drei Viertel der eingesetzten Rohstoffe.

Fernseher und Monitore benötigen besondere Sorgfalt

Diese Geräte enthalten Blei und andere Schwermetalle, außerdem sind sie zerbrechlich und müssen deshalb unbedingt separat entsorgt werden. Bei sauberer Trennung der einzelnen Bestandteile können aus den bleihaltigen Gläsern neue Bildschirme hergestellt werden.

Klein aber nicht zu unterschätzen: Haushaltskleingeräte, Werkzeuge, Spielzeuge...

Kleine Haushaltsgeräte sind die mülltonnengängigen Geräte , da sie in jede haushaltsübliche Mülltonne passen. So breit wie das Spektrum vom Lockenstab über den Gameboy bis zur Schlagbohrmaschine, so vielfältig ist auch die Mischung der Inhaltsstoffe. Beispielsweise ist in alten Toastern immer noch krebserregendes Asbest zu finden, in alten Bügeleisen und Heißwassergeräten sind häufig Quecksilberschalter eingebaut. Auch die Leiterplatten in Gameboys enthalten problematische Flammschutzmittel. Besonders diese Geräte haben bisher den Restmüll mit Schadstoffen belastet und müssen deshalb auch unbedingt getrennt erfasst und behandelt werden.

Nicht zum Sperrmüll gehören Abfälle, wie z.B. Autowracks, Gewerbe- und Industrieabfälle, sperrige Abfälle aus landwirtschaftlichen Betrieben, Abfälle von Bau-, Umbau und Renovierungsarbeiten, wie z.B. Steine, Ziegel, Türen, Fenster, Holzgebälk, Heizkörper, Haushalts- und Gefriergeräte, Sanitärgegenstände und dgl., Gartenabfälle, Altpapier, Altpappen und Altkleider sowie alle Abfälle, die in zugelassenen Abfallbehältern oder Abfallsäcken gesammelt werden können, gehören nicht zum Sperrmüll.

Sperrmüll muss am vereinbarten Abfuhrtag bis 6.00 Uhr und darf am Vorabend frühestens ab 20.00 Uhr bereitgestellt werden.

Sollten noch Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an:

Stadt Wolgast
Fachbereich II
Fachdienst öffentliche Sicherheit und Ordnung
Sachgebiet Umwelt
Burgstraße 6
17438 Wolgast
Tel: 03836/ 251 149
Fax: 03836/ 251 4 149

Frau Müller
jutta.mueller(at)wolgast.de

Möbel/Haushaltsgeräte

gebrauchsfähige Möbel und Haushaltsgeräte nimmt entgegen:

Sozialladen NOVI-LIFE, Wilhemstraße 45 in Wolgast; Telefon: 03836-23 23 20

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Ostvorpommern e.V.
Geschäftsstelle Wolgast
Peenemünder Str. 1, 17438 Wolgast
Tel: 03836 20 22 68
(Achtung! Das Deutsche Rote Kreuz nimmt Möbel in Gahlkow entgegen)


Haushalts- und Gefriergeräte

Sie haben die Möglichkeit, telefonisch unter Angabe der Objektnummer der Restmülltonne (Achtung ggf. beim Vermieter), einen Termin über die Abholung des Kühlgerätes zu vereinbaren.

Anmelden können Sie dies bei;
VEVG Karlsburg, Entsorgungsbüro Karlsburg; Dorfstraße 36, 17495 Karlsburg; Telefon: 038355-695-20 bis 24+ 28

Bauabfälle

Bauabfälle sind Bauschutt, Bodenaushub, Straßenaushub und Baustellenabfälle. Bauabfälle sind getrennt nach belasteter (Asbest, Lösungs- und Konservierungsmittel) und unbelasteter Kategorie den vom Landkreis zugewiesenen Entsorgungsanlagen bzw. Zwischenlagern zu zuführen.

Zugelassene Bauschuttsortierungsanlagen in Ihrer Nähe sind:

Recyclinghof Wusterhusen
Tel: 0171/ 95 99 40 8 (Herr Pieper)
Mo bis Fr 9.00 - 16.00 Uhr
Sa 8.00 - 13.00 Uhr

Deponie und Recyclinghof Stern
Tel: 039727/ 20 22 2
Mo bis Fr 7.00 - 18.00 Uhr
Sa geschlossen

Kies- und Recyclingkontor Zemitz GmbH
Tel: 038377 41 57 6, 40 33
Fax: 038377 40 31 4
Winter - 11.01. - 28.02 Mo - Fr 8.00 - 18.00
Sommer - 01.03. - 31.10 Di und Do 09.00 - 18.00 Uhr
Mi und Fr 08.00 - 16.00 Uhr

Bei diesen Firmen können auch für Bauabfälle Container bestellt werden. Für das Aufstellen von Bauschuttcontainern an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese ist bei der Stadt Wolgast im Fachdienst öffentliche Ordnung zu beantragen:

Fachbereich I
Fachdienst öffentliche Ordnung

Burgstraße 6
Herr Witt, eric.witt(at)wolgast.de, Tel. 03836/ 251-139
Frau Delatowski, iris.delatowski(at)wolgast.de, Tel. 03836/ 251-120
Frau Garthoff, dana.garthoff(at)wolgast.de, Tel. 03836/ 251-119
Fax: 251 100

Antragsformulare finden Sie auch auf der Seite 'Vordrucke'. Achtung: Hinweise zu Asbestabfällen - siehe Abschnitt Abfallarten

Recycling

Folgende Abfälle sind mit dem Ziel einer stofflichen Abfallverwertung in die zugelassenen Recyclingcontainer zu entsorgen:

  • Altpapier, Pappe
  • Altglas
  • Altkunststoffe (gelbe Tonne)
  • Alttextilien
     
 Veränderung der Sammelcontainerstellplätze in der Stadt Wolgast
 Stand: 01.01.2016
 Containerplätze in der Stadt Wolgast      
 Alttextilien  Altglas  Altpapier
       
 1  Tannenkamp Waldstraße  1  4  5
 2  Tannenkamp auf d. grünen Fläche ehem. Spielplatz  2  -  -
 3  Tannenkampweg Kaufhalle  -  -  2
 4  Tannenkampweg vor den WOWI-Blöcken  1  2  -
 5  Katharinenberg / Paulinenweg  1  2  2
 6  Lindenweg / Spitzhörnweg  -  2  2
 7  Puschkinstraße Parkplatz hinter der Turnhalle  1  2  2
 8  M.-Gorki-Str. links vor Einmündung R.-Koch-Str.  1  -  -
 9  M.-Gorki-Str. rechts vor Einmündung R.-Koch-Str.  -  -  4
 10  M.-Gorki-Str. Fläche Block Nr. 7 und 8  1  2  3
 11  Hufelandstr. nähe Gymnasium  2  2  4
 12  Makarenkostr. gegenüber Block Nr. 19  1  2  3
 13  Makarenkostr. gegenüber Block Nr. 24  1  2  3
 14  Diesterwegstr. Parkplatz hinter der KiTa  2  2  3
 15  Ostrowskistr. Nr. 5  1  -  4
 16  Dr.-Th.-Neubauerstr. Kaufhalle Netto  -  4  4
 17  Dr.-Th.-Neubauerstr. Block Nr. 14-17  -  -  2
 18  Heberleinstr. beim ehem. DLK  2 4  4
 19  H.-Heine-Str./ Ecke H.-Zille-Str.  2  3
 20  W.-A.-Mozart-Str. gegenüber ehem. Post  -  -  3
 21  Ph.-Müller-Str. am Thälmannplatz gegenüber Nr. 4  -  -  3
 22  Ph.-Müller-Str. gegenüber Gesundheitssportzentrum  1  3  -
 23  H.-Beckmann-Str./ K.-Zimmermann-Str.  -  -  2
 24  Bahnhofstr. Neustadt an der Buswendeschleife  1  2  2
 25  Bahnhofstraße/ Ecke Friedrichstraße  1  2  3
 26  Sandbergstr. auf Sandbergplatz  1  2  2
 27  Werftstraße Parkplatz  1  2  4
 28  Lustwall gegenüber Netto  1  2  3
 29 Willhelmstraße Pumpenhaus   1  3  4
 30  Am Fischmarkt  2  2  3
 31  Hafenstraße an der Brücke  1  2  2
 32  Mahlzowerstr. gegenüber Nr. 40  -  2  2
 33  Mahlzow, Str.d.Freundschaft  2  2  4

 

Hinweise:

1. Altglas (ohne Schraubverschlüsse)

Bei der Benutzung der Container sollte die Trennung von Weiß- und Buntglas beachtet werden, denn nur eine ausreichende Trennung führt zu einer gewinnbringenden Altglaswiederverwertung.

Aus Gründen des Lärmschutzes wird insbesondere für die Anwohner dringend um Beachtung der Benutzungszeiten (werktags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr) gebeten.

2. Altpapier

Bei der Entsorgung des Altpapiers dürfen keine Plastiktüten u.ä. Fremdstoffe, wie z.B. beschichtetes Papier, in die Container geworfen werden.

3. Alttextilien

Sie haben die Möglichkeit, Altkleider den Sammlungen der karikativen Verbände bzw. einzelnen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Desweiteren können Sie die Textilien in den dafür bereitgestellten Containern entsorgen.

Alles zum gelben Sack / gelbe Tonne

Die Duales System Deutschland GmbH hat die Verträge für die Sammlung/ Erfassung der Leichtverpackungen (grüner Punkt - gelbe Tonne/ gelber Sack) ausgeschrieben und neu vergeben.
Kontakt: ALBA Nord GmbH, Zinnowitzer Str.8a, 17440 Neuendorf;
Tel: 038377/ 46 912 oder die kostenlose Hotline: 0800 469 469 4

Eine gelbe Tonne ist für 35€ käuflich zu erwerben bei

ALBA Nord GmbH
Zinnowitzer Straße 8a
17440 Neuendorf
Tel: 038377/ 469 15, 469 16

Der gelbe Sack/ gelbe Tonne wird im Amt Am Peenestrom 14-tägig abgefahren.

Die Tourenpläne können den Abfallkalendern der VEVGmbH entnommen werden. Diese sind auf den Seiten der VEVG unter www.vevg-karlsburg.de zu finden.

Hier ist auch Wissenswertes darüber zu finden, was in die gelbe Tonne/gelber Sack gehört. (Kartei: Abfallarten)

Verschiedene Abfallarten

Um eines der Themen zu sehen, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche.

Schadstoffe aus Haushalten

Als Schadstoffe (Sonderabfälle) werden alle Stoffe bezeichnet, die wegen ihrer umweltschädigenden Zusammensetzung nicht ohne besondere Behandlung entsorgt werden können. Diese gibt es nicht nur in Industrie- und Gewerbebetrieben, sondern sie fallen auch in jedem Haushalt an. Gelangen diese Gifte unkontrolliert in den Hausmüll, werden unüberlegt weggespült oder weggeworfen, können sie Boden, Wasser sowie Luft verunreinigen und lebende Organismen auf Dauer schädigen, indem sie angereichert in Lebensmittel, Trinkwasser oder Luft zurückkehren.
Die Annahme von Schadstoffen erfolgt in haushaltsüblichen Mengen (maximal 20 kg bzw. 20 I) unentgeltlich.

Die Schadstoffe können nur in geschlossenen Behältern und möglichst in Originalverpackung abgegeben werden. Sie dürfen nicht gemischt oder unbeaufsichtigt am Straßenrand stehen* Spielende Kinder können sich verletzen.
Angenommen werden: u.a. Spraydosen, Autosprühlack, Körperpflegemittel, Lederspray, Lösungsmittel, Lösungsmittelverdünner, Frostschutzmittel, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, verunreinigte Altöle, Fleckenwasser, Reinigungsmittel, Petroleum, Holzschutzmittel, Altlacke, Altfarben (nicht ausgehärtet), Druckfarbenreste, Spachtelmassen, Pattex, Uhu, PKW-Batterien und Motorradbatterien, Taschenlampenbatterien, Monozellen, Quecksilberbatterien, Lithiumbatterien aus Filmkameras, Fotoapparaten, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, nicht verbrauchte oder überlagerte Altmedikamente, Leuchtstoffröhren, Gold und Silberputzmittel, Fotochemikalien aus privaten Hobbylaboratorien z. B. Fixierbäder, Entwickler und Thermometer.
Zusätzlich können handgroße elektrische Geräte, u.a. Handys, Rasierapparate, MP3 Player und elektrische Zahnbürsten abgegeben werden.
Schulchemikalien werden nicht mitgenommen.
(Schulen bzw. andere Einrichtungen müssen die Entsorgung beim zuständigen Amt beantragen).

Durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald wird unter anderem zwei mal jährlich (im Frühjahr und im Herbst) die Annanhme dieses Abfalls durch das Schadstoffmobil organisiert.
Nachfolgend finden Sie die nächsten Termine des Schadstoffmobils im Monat März/ April                     September/Oktober 20    .

Gemeinde / Standort Datum Uhrzeit
Buddenhagen / Nähe Wertstoffcontainer    
Buggenhagen / Str. des Friedens/ Ecke Schulstr.    
Hohendorf / An der Gaststätte    
Pritzier / ehem. Verkaufsstelle    
Schalense / ehem. Verkaufsstelle    
Krummin / An der Kirche    
Neeberg / Verkaufsstelle    
Lassan / Schulstraße-Bauhof der Stadt    
Pulow / Buswendeplatz    
Klein Jasedow / Ortsmitte    
Papendorf / Dorfplatz    
Waschow / Am Schloss    
Lütow / Wendeschleife    
Sauzin / Gaststätte Dorfkrug    
Ziemitz / Dorfplatz - Parkplatz    
Wolgast    
Hafen, Am Fischmarkt    
Nettokaufhalle, Nord, Parkplatz    
Tannenkamp, Wendeschleife Wolfskrug    
Mahlzow, Parkplatz Ecke Sauziner Str.    
Zemitz / Anklamer Straße, Nähe Tischlerei    
Bauer / Parkplatz vor dem Schloss    
Hohensee / Abzweig Buddenhagener Weg    
Seckeritz / Dorfstraße - Ortsmitte    


Die Entsorgungstermine sind weiterhin auch im Onlineabfallkalender unter www.vevg-karlsburg.de veröffentlicht.

Asbest


Vorsicht bei Asbestabfällen! Asbest ist ein krebserregender Gefahrstoff!
Deshalb: Asbestsanierungsarbeiten und den Transport von den dafür zugelassenen Firmen vornehmen lassen.

Deponie Stern
Ortsteil Dennin Nr. 12
17392 Spantekow
Tel: 039727/ 202 22

Pflanzliche Abfälle

Küchenabfälle und pflanzliche Abfälle sind bewegliche Sachen organischen Ursprungs aus privaten Haushalten und Gärten.

Sie sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger - dem Landkreis - zur Entsorgung in dafür vorgesehene Entsorgungsanlagen zu überlassen oder können auf eigenem Grundstück durch Liegenlassen, Anmulchen oder Kompostierung verwertet werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind in den Monaten März und Oktober ohne Genehmigung. In den übrigen Monaten nur mit Genehmigung der Unteren Abfallbehörde des Landkreises zulässig. Die fehlende Möglichkeit der Verwertung und der Überlassung an den Kreis muss nachweislich gegeben sein

Selbstanlieferung von pflanzlichen Abfällen ist in den Wertstoffhöfen der Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald bis zu einer Menge von 1 m³ kostenfrei möglich möglich. 

Angaben zu den Wertstoffhöfen (Kontakt, Öffnungszeiten) sind den Seiten der VEVG Karlsburg oder den Abfallkalendern zu entnehmen.

Anmerkung:

Die Preise für die Annahme von pflanzlichen Abfällen in den Kompostieranlagen können vor Ort erfragt werden. (z.B. Anlage in Wolgast-Mahlzow; Tel. 03836/ 20 17 56)


Merkblatt
Verbrennen und Verwerten pflanzlicher Abfälle
Pflanzenabfalllandesverordnung
(Den Wortlaut der Verordnung finden Sie unter Bürgerservice - Ortsrecht - Sonstige Verordnungen)

Geltungsbereich:
Jede Entsorgung von pflanzlichen Abfällen.

Sachverhalt:
Holz und Grünschnitt, die bei privater oder gewerblicher Grundstücksnutzung anfallen, sind Abfälle, sofern ein Entledigungswille besteht und sie nicht unmittelbar einem neuen Nutzen zugeführt werden. Diese Abfälle sind lediglich mechanisch behandelt und ansonsten stets naturbelassen.
Die Entsorgung dieser Abfälle regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, im speziellen jedoch die Pflanzenabfalllandesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.

Dieses Merkblatt stellt die Regelungsinhalte der Pflanzenabfalllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern in geraffter Form dar. Rechtlich verbindlich ist nur der Verordnungstext.
Nicht erfasst sind Osterfeuer oder andere Brauchtumsfeuer, bei dem Holz als Brennstoff genutzt wird und die Beseitigung des Holzes nicht im Vordergrund steht. (Hinweise hierzu unter www.wolgast.de - Bürgerservice - Vordrucke - Lagerfeuer)

Verwertung vor Beseitigung:
Bei der Abfallentsorgung soll vorrangig eine Verwertung vorgenommen werden. Pflanzliche Abfälle können und sollen am besten auf natürliche Weise dem Stoffkreislauf zurückgegeben werden.

Ohne weitere abfallrechtliche Genehmigungen ist daher das Kompostieren durch Anlage von Komposthaufen, durch das Einbringen in den Boden oder einfaches Liegenlassen erlaubt. Dies sollte auf dem Grundstück erfolgen, auf dem die Abfälle anfallen, ist aber auch auf anderen geeigneten Grundstücken zulässig. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist dann notwendig. Auch andere rechtliche Vorschriften, wie z.B. das Baurecht und das Nachbarschaftsrecht sind gesondert zu beachten.

Verbrennen ist Beseitigung:
Wenn die pflanzlichen Abfälle verbrannt werden sollen, so ist dies im abfallrechtlichen Sinne Beseitigung. Hierzu trifft das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Reihe von Regelungen, die je nach Anfallort und Art der Abfälle unterschiedlich sind. Einige Sachverhalte sind genehmigungsfrei, andere genehmigungsbedürftig. Verstöße gegen diese Regelungen sind ordnungswidrig. Zur Übersicht dient die folgende Tabelle:

Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Regelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern

Anfallort und AbfallartVerbrennung ohne Genehmigung erlaubt?
nicht gewerblich genutztes Gartengrundstück, alle pflanzlichen AbfälleJa, im Oktober und im März, nur werktags, nur zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr, nur 2 Stunden an einem Tag. Verbrennen gesondert vom Bereitstellungsplatz und vorbehaltlich der Möglichkeit zur Verwertung oder Überlassung an den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger - Landkreis (genehmigungsfrei)
im Wald, alle pflanzlichen Abfälle Ja, jederzeit im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft. Der Feuerwehrleitstelle 24 Stunden vorher anzeigen.
Feldheckenpflege, Pflege oder Rodung von ObstanlagenJa, von Oktober bis einschließlich März ohne weitere zeitliche Einschränkung. Verbrennen nur nach Umlagern, wenn Lagerung länger als fünf Tage. Mindestens zwei Wochen vorher beim Landrat, untere Abfallbehörde, anzeigen.
anderer Ort oder andere AbfallartNein, stets genehmigungsbedürftig. Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn im Einzelfall eine Verwertung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Gebührenpflichtig!


Genehmigungen:
Genehmigungen erteilt die Landrätin als untere Abfallbehörde. Genehmigungen sind gebührenpflichtig.

Bei Fragen und Bedenken oder Anträgen zur Genehmigung wenden Sie sich gerne an den:

Landkreis Vorpommern - Greifswald
SG Abfallwirtschaft
Ellbogenstr.2
17389 Anklam
Tel: Herr Fürst - Tel.03834 87603230   oder Frau Neuhaus Tel. 03834 87603233

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Festland Wolgast, Lotsenstraße 04, 17438 Wolgast, Telefon 03836/ 27 39 0, ist der Betreiber der wasser- und abwassertechnischen Anlagen. Der Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes umfasst u.a. die Trinkwasserver- und die Schmutz- u. Regenwasserentsorgung, die Verbrauchsabrechnung sowie die Bearbeitung und Genehmigung von Neuanschlüssen und Änderungen an diesen.

Geschäftszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 11:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr


Störungen und Havarien können Sie rund um die Uhr unter Tel: 03836/ 27 39 0 melden. Außerhalb der Geschäftszeiten wird der Bereitschaftsdienst über den Anrufbeantworter informiert.

Die Störungsmeldung, die auf den Anrufbeantworter zu sprechen ist, sollte folgende Infos enthalten:

- Name
- Anschrift
- Telefonnummer für Rückruf
- eine Kurzbeschreibung des Schadens bzw. der Havarie.

Der Bereitschaftsdienst wird Sie umgehend kontaktieren.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Zweckverbandes Festland Wolgast unter www.zv-festland-wolgast.de

Entsorgung von Autowracks und Kfz-Teilen

Autowracks und Teile von Kraftfahrzeugen sind kein Sperr- oder Sondermüll. Diese werden nur von zugelassenen Autoverwertungsanlagen entgegengenommen.
Eine Verwertungsanlage in Ihrer Nähe ist:

Fahrzeugentsorgung und -verwertung Bartusch
Straße der Freundschaft 47
17438 Wolgast
Tel: 03836 202920

Werden Fahrzeuge festgestellt, die ohne gültige Kennzeichen auf öffentlichen Flächen oder außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile abgestellt sind und es sind keine Anhaltspunkte für eine bestimmungsgemäße Nutzung gegeben, wird durch die Ordnungsbehörde eine deutlich sichtbare Aufforderung zum Entfernen des Fahrzeuges angebracht (rote Plakette). Sollte das Fahrzeug innerhalb eines Monats nicht entfernt werden, wird durch die Behörde die Verwertung oder Verschrottung, auf Kosten des Halters oder Eigentümers angeordnet. Werden Fahrzeuge bereits im Schrottzustand festgestellt und gehen von diesen Fahrzeugen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, kann von der zuständigen Behörde das sofortige Abschleppen angeordnet werden. Je nach Zustand der Fahrzeuge werden diese dann verschrottet oder verwertet.

Die Kosten trägt auch hier der Halter oder Eigentümer des Fahrzeuges!

Allgemeine Hinweise zum Umweltschutz

  1. Verstecken Sie Ihre Heizkörper nicht hinter langen, schweren Vorhängen, da sonst die Wärme nicht ins Zimmer gelangen kann. Vorhänge, die nur die Fensterflächen bedecken, sind für die Wärmebilanz wesentlich günstiger. Und hinter den Heizkörpern sollten Reflexionsplatten angebracht werden. Fensterläden, die am Abend geschlossen werden, bringen übrigens auch eine Heizkostenersparnis.
  2. Wenn es um die Wagenwäsche geht, sollten Sie in jedem Fall der Waschstraße den Vorzug geben. Wenn Sie Ihr Auto lieber selber waschen, so sollten Sie dies auf den dafür vorgesehenen Plätzen tun (meist an Tankstellen), die über Ölabscheider verfügen und an die Abwasserkanalisation angeschlossen sind. Hier können Sie sicher sein, dass Reinigungsmittel, Ölreste und andere Stoffe, die mit dem Waschwasser abgespült werden, nicht ins Grundwasser gelangen.
  3. Durch ständig geöffnete Fenster werfen Sie letztendlich Geld hinaus. Lüften Sie häufiger kurz und kräftig, das ist besser für Ihr Portemonnaie und auch für Ihre Gesundheit, als ständig das Fenster auf Dauerkipp zu halten.
  4. Wenn man ein Vollbad durch ein Duschbad ersetzt, hat man schon 100 Liter Wasser gespart.
  5. Eine Toilette ist kein Müllschlucker!
    Feste Abfälle gehören in die Mülldeponie; sie können nicht nur Rohre verstopfen, sondern müssen auch mit großem Aufwand bei der Abwasserreinigung wieder herausgeholt werden.

    Stoffe, die nicht in den Ausguss bzw. die Toilette gehören Was sie anrichten: Wo sie entsorgt werden sollten:
    Asche zersetzt sich nicht, lagert sich ab Mülltonne
    Binden verstopfen Rohrleitungen
    Chemikalien (z.B. Natronlauge) vergiften das Abwasser, fressen den Zement aus Betonröhren *)
    Farben vergiften das Abwasser
    Fassadenwaschwasser kann zu Rohrverstopfungen führen Fachfirmen besorgen Entsorgung
    Fotochemikalien vergiften das Abwasser *)
    Frittierfett lagert sich in den Rohren ab, führt zu Verstopfungen erkaltet in den Mülleimer werfen
    Heftpflaster verstopfen die Rohrleitungen Mülltonne
    Katzenstreu lagert sich in den Rohren ab, verstopft die Klärfilter
    Korken müssen in der Kläranlage mühsam enfernt werden
    Lacke vergiften das Abwasser *)
    Lötwasser vergiftet das Abwasser
    Medikamente vergiften das Abwasser Hausmüll
    Motoröl/Altöl vergiften das Abwasser Tankstellen bzw. dort, wo das Öl erworben wurde
    Ohrenstäbchen lassen sich häufig in der Kläranlage nicht zurückhalten, verschandeln Gewässer Mülltonne
    Pflanzenschutzmittel vergiften das Abwasser *)
    Pinselreiniger vergiften das Abwasser
    Putzmittel vergiften das Abwasser, zerfressen Rohrleitungen und Dichtungen
    Rasierklingen Verletzungsgefahr für die Arbeiter in Kanalisation und Klärwerk Mülltonne
    Rohrreiniger zerfressen Rohrleitungen und Dichtungen, vergiften das Abwasser *)
    Schädlingsbekämpfungsmittel vergiften das Abwasser
    Slipeinlagen führen zu Verstopfungen, nicht zersetzbare Plastikfolien verschandeln Gewässer Mülltonne
    Speiseöl führt zu Verstopfungen *)
    Speisereste führen zu Verstopfungen, locken Ratten an Mülltonne
    Tapetenkleister führt zu Verstopfungen *)
    Textilien, z.B. Taschentücher, Nylonstrümpfe, Putzlappen verstopfen die Rohrleitungen, können ein Pumpwerk lahmlegen Altkleidersammlung oder Altkleiderkammer, Mülltonne
    Verdünner vergiftet das Abwasser *)
    Vogelsand führt zu Ablagerungen, verstopft die Rohrleitungen Mülltonne
    WC-Steine vergiften das Abwasser nicht verwenden
    Windeln verstopfen die Rohrleitungen Mülltonne
    Zementwasser verbetoniert die Rohrleitungen Entsorgung durch Fachfirmen
    Zigarettenreste müssen in der Kläranlage mühsam entfernt werden Mülltonne


    *) 2x jährlich über das Schadstoffmobil oder
    ganzjährig an den Schadstoffannahmen der Wertstoffhöfe in den Hansestädten Greifswald und Anklam

  6. Pflanzenschutzmittel sind Gifte, auf die ganz verzichtet werden sollte. Wenn überhaupt, dann sollten derartige Stoffe nur in den Mengen gekauft und abgemischt werden, die auch tatsächlich verbraucht werden. Alte Spritzmittel und andere nicht mehr verwendbare Reste an den Handel zurückgeben oder bei den Sondermüllsammlungen abgeben. Auf keinen Fall darf die Spritzbrühe in den Ausguss gespült werden, da die biologische Funktion der Kläranlagen empfindlich gestört wird.
Waschmittel richtig dosieren spart Geld und schont die Umwelt

Die Härte des Wassers und die Verwendung von Waschmitteln stehen in engem Zusammenhang. Fast alle Waschmittel enthalten Phosphate. Sie binden den im Wasser vorhandenen Kalk und brechen den Schmutz in der Wäsche auf. (Härtegrad 2) Phosphate werden in Kläranlagen nur zum Teil abgebaut. Sie können Oberflächenwasser überdüngen, so dass Algen und Wasserpflanzen zu stark wachsen. Die Umsetzung der abgestorbenen  Pflanzen verbraucht soviel Sauerstoff, dass tierisches und pflanzliches Leben in Gefahr gerät. In tieferen Zonen der Gewässer können sich dann Fäulnisprozesse ausbreiten.

Waschmittel enthalten auch Aktivatoren, Bleichmittel und andere Stoffe, die umweltschädlich sind. Deshalb sollten Waschmittel möglichst sparsam verwendet werden. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln - kurz Waschmittelgesetz genannt - schreibt den Waschmittelherstellern vor, Dosierungsempfehlungen für phosphathaltige Wasch- und Reinigungsmittel auf den Verpackungen und Umhüllungen deutlich sichtbar und lesbar aufzudrucken. Die Dosierungsempfehlungen richten sich nach den jeweiligen Härtebereichen des Wassers.

Bitte beachten Sie folgende Empfehlungen:

  • Geben Sie nie mehr Waschmittel in die Wäsche als unbedingt erforderlich. Eine Überdosierung macht die Wäsche nicht sauberer. Sie schadet aber den Gewässern.
  • Prüfen Sie, ob sie mit weniger als der angegebenen Dosierung auskommen. Die Empfehlungen richten sich nämlich nach der Obergrenze des jeweiligen Härtebereiches und nach stark verschmutzter Wäsche. Wenn beides nicht der Fall ist, können Sie eine Menge Waschmittel sparen.
  • Füllen Sie die Waschtrommel möglichst ganz.
  • Eine Vorwäsche ist nur bei starker Verschmutzung erforderlich.
  • Ohne Vorwäsche sparen Sie ein Drittel an Waschmitteln.
  • Wählen Sie, soweit vorhanden, möglichst die Sparprogramme der Waschmaschinen. Damit sparen Sie Wasser und Energie.
  • Vollwaschmittel entfalten schon bei 60° ihre volle Waschkraft. Ein 60 Grad- Waschprogramm reicht meist aus.
  • Verzichten Sie möglichst auf Weichspüler oder irgendwelche Waschverstärker. Sie enthalten ebenfalls Phosphate und Tenside und führen leicht zur Überdosierung.
  • Achten Sie bei der Füllung des Messbechers auf den Eichstrich. Er liegt oft weit unterhalb des Randes. Verringerter Waschmitteleinsatz und Sparprogramme beim Waschen entlasten die Haushaltskasse und die Umwelt.
Tierkörperbeseitigung

Was ist zu tun, wenn ein totes Tier gefunden wird oder ein Tier aus eigenem Besitz stirbt ?

Die Zuständigkeit und auch die Art der Entsorgung ist abhängig davon, welcher Gruppe das tote Tier zuzuordnen ist, wem es gehört und wo es gefunden wird.

Unterschieden wird zwischen

1. Haus-, Zoo- oder Heimtier ,
2. landwirtschaftliches Nutztier       oder
3. Wildtier

Zu 1.
Diese Tiere sind über die Entsorgungsfirma SecAnim Malchin zu entsorgen.
Handelt es sich nachweislich um fremde Tiere, die auf eigenem Grundstück gefunden werden, ist mit dem Landkreis u.a. hinsichtlich der Kostenübernahme Kontakt aufzunehmen.
Handelt es sich um eigene Tiere muss die Entsorgung in Eigenverantwortlichkeit vorgenommen werden. Hier besteht allerdings auch die Möglichkeit mit Zustimmung des Veterinäramtes die Tiere auf dem eigenen Grundstück zu vergraben, wenn sich dort kein Trinkwassereinzugsbebiet befindet.
Werden Tiere im öffentlichen Bereich der Stadt Wolgast gefunden, kann der Baubetriebshof informiert werden. (Telefon: 03836-202193)
Bei seuchenverdächtigen Tieren ist in jedem Fall der Amtstierarzt des Veterinäramtes oder ein praktischer Tierarzt hinzuzurufen.

Zu 2.
Landwirtschaftliche Nutztiere sind immer über die Entsorgungsfirma SecAnim zu entsorgen. Es besteht Entsorgungspflicht gemäß Tierische Nebenproduktegesetz. Ausnahmen gibt es keine.

Zu 3.
Für Wildtiere ist immer der Jagdausübungsberechtigte verantwortlich. Dieser hat sich um die Entsorgung bzw. um weitergehende Untersuchungen zu kümmern.

Ansprechpartner sind:

für die 1. und 2. Gruppe
  der Amtstierarzt des Veterinäramtes des Landkreises Vorpommern Greifswald
- zu den Dienstzeiten des Landkreises telefonisch erreichbar unter: 03834-87603801 -  Frau Moede (Sekretariat)
-  außerhalb der Dienstzeiten wird das Veterinäramt durch den amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst vertreten (siehe Tagespresse bzw. zu erfragen bei der Leitstelle : 03834-777870)

für die 3. Gruppe
  die Jagdausübungsberechtigten
- Auskunft über die für den Fundort zuständigen Personen erteilt die                                                  

Untere Jagdbehörde  des Landkreises Vorpommern-Greifswald
Herr Kroll
Tel: 03834-87602904          oder
die Leitstelle

Die Entsorgungsfirma SecAnim Malchin ist zu erreichen unter Telefon:  03994 – 20960.

Bauabfälle

Bauabfälle sind Bauschutt, Bodenaushub, Straßenaushub und Baustellenabfälle. Bauabfälle sind getrennt nach belasteter (Asbest, Lösungs- und Konservierungsmittel) und unbelasteter Kategorie den vom Landkreis zugewiesenen Entsorgungsanlagen bzw. Zwischenlagern zuzuführen.

Zugelassene Bauschuttsortierungsanlagen in Ihrer Nähe sind:

Recyclinghof Wusterhusen
Mobil: 0171 9599408
Montag bis Freitag: 09:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Deponie und Recyclinghof Stern
Tel: 039727 20222
Montag bis Freitag: 07:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: geschlossen
Kies- und Recyclingkontor Zemitz GmbH
Tel: 038377 41576, 4033
Fax: 038377 40314
Winter
11.01. - 28./29.02.
Montag bis Freitag:
07:00 bis 18:00 Uhr
Sommer
01.03. - 31.10.
Dienstag und Donnerstag:
09:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Bei diesen Firmen können auch für Bauabfälle Container bestellt werden. Für das Aufstellen von Bauschuttcontainern an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese ist bei der Stadt Wolgast im Fachdienst öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beantragen:

Fachbereich II
Fachdienst öffentliche Sicherheit und Ordnung

Burgstraße 6
Herr Witt, eric.witt(at)wolgast.de, Tel. 03836/ 251-139
Frau Delatowski, iris.delatowski(at)wolgast.de, Tel. 03836/ 251-120
Frau Garthoff, dana.garthoff(at)wolgast.de, Tel. 03836/ 251-119
Fax: 03836 251 100


Antragsformulare finden Sie auch auf der Seite'Vordrucke'. Achtung: Hinweise zu Asbestabfällen - siehe Abschnitt "Asbest".

Energie

Energie sparen ist die beste Energiequelle. Energiesparen bedeutet auch weniger Luftverschmutzung, Verringerung des Treibhauseffektes und Reduktion der Kernenergie. Es schont nicht nur unseren Geldbeutel, sondern auch unsere Umwelt. Jeder kann mit einfachen Mitteln seinen Beitrag dazu leisten.

Denn prozentual verschwenden die Deutschen im Schnitt 79 % Energie über die Heizung, 15 % über das Warmwasser, 5 % über elektrische Haushaltsgeräter und auch 1 % über das Licht.

Hier also einige Tipps, um Energie zu sparen:

Heizen

  • Jalousien und Rolläden nachts schließen
  • nur kurzzeitiges Lüften
  • thermostatische Heizkörperventile verwenden
  • Thermostate nachts schließen bzw. um 2 Stufen (ca. 6 °C) absenken
  • nur Räume heizen, die benutzt werden
  • Türen schließen
  • Wohnzimmer 20 °C, Schlafzimmer 16-18°C
  • 1 °C abgesenkt ergibt Einsparungen von rund 6 %


Geschirrspüler

  • nur volle Last spülen
  • Sparprogramme nutzen (für wenig verschmutztes Geschirr)
  • Geschirr muss nicht vorher abgespült werden, nur Feststoffe entfernen


Warmwasser

  • Duschen statt Baden (spart 2/3 der Energie)
  • Hände waschen und Geschirr vorspülen nur mit kaltem Wasser
  • Hähne nicht unnötig laufen lassen
  • Boiler ausschalten, wenn Sie einige Tage nicht zu Hause sind


Kochen und Backen

  • Schnell- und Dampfkochtöpfe sparen 50 %
  • Backofen nicht vorheizen
  • Restwärme der elektrischen Kochplatten nutzen
  • mit Deckel kochen
  • die Töpfe dürfen nicht kleiner als Platte sein
  • Garen mit möglichst wenig Wasser


Waschen und Trocknen

  • Waschen und Trocknen nur, wenn Waschmaschine und Trockner voll ausgelastet sind
  • Vorwaschgang und Kochen ist bei leicht verschmutzter Wäsche in den meisten Fällen nicht notwendig
  • mit niedrigen Temperaturen waschen spart 30-40 % Energie
  • Verwenden Sie Wäschetrockner nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt
  • Trockner verbrauchen mehr Energie als Waschmaschinen; verwenden Sie, falls möglich, besser eine Wäscheleine


Beleuchtung

  • Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen überall dort einsetzen, wo das Licht lange brennt
  • Licht nur dort einschalten, wo es gebraucht wird
  • Lampen dort anbringen, wo sie gebraucht werden. Gezieltes Ausleuchten von Arbeitsplatz oder Leseecke
  • Beleuchtung von Treppen, Korridoren und Eingangsbereichen kann mit Zeitautomatik betrieben werden
  • beim Verlassen des Zimmers Licht löschen


Kühlen und Gefrieren

  • Kühlschranktemperatur 8 °C ist ausreichend.
  • Gefriertruhe - 18 °C/20 °C reichen völlig aus.
  • keine warmen oder heißen Gerichte in den Kühlschrank stellen (kondensiert).
  • Kühlschrank nur kurzzeitig öffnen.
  • Kühlgeräte nie neben die Heizung oder in die Sonne stellen.
  • Kühlschränke ohne Automatik regelmäßig abtauen.
  • möglichst kleinvolumige Geräte wählen  50 l pro Person reichen aus.
  • Infos zu energiesparenden Geräten kann man u.a. auch auf  den Seiten des Niedrig-Energie-Institut Detmold unter www.nei-dt.de erhalten.


Kompostierung von Küchenabfällen

Ein großer Teil des Abfalls aus Küche und Garten kann kompostiert werden. Wenn Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie einen Komposthaufen anlegen.Sie reduzieren so die Abfallmenge und bringen Ihrem Garten viele Vorteile, denn Kompost steigert u.a. den Humusgehalt und die Nährstoffversorgung des Bodens.

11 Regeln für guten Kompost:

  1. Zu kompostierendes Material niemals in eine Grube legen. Es kann keine Luft an das Material. Kompost ohne Luft = Fäulnis und Gestank.
  2. Niemals nach allen Seiten geschlossene Behälter verwenden; dies führt auch zu Luftmangel.
  3. Niemals einen Komposthaufen auf eine feste Unterlage aus Stein, Beton etc. aufsetzen.
    Er braucht 'Erdanschluss' wegen der Regenwürmer.
  4. Grobes Material etwa 20 cm hoch als unterste Schicht. Dann feinere Stoffe, wie z.B. Laub etc., schichtweise vermischt darauflegen; Grasschnitt nur ganz dünn einstreuen; Fäulnisgefahr!
  5. Als Zusatz eventuell normale Gartenerde oder Dünger als Verrottungsbeschleuniger dünn über die einzelnen Schichten streuen. Durchmischen und eventuell anfeuchten.
  6. Abfälle, die Tiere anlocken, stets mit Erdgut abdecken!
  7. Vollkommene Trockenheit vermeiden. Kleinlebewesen brauchen Feuchtigkeit.
  8. Den Haufen nicht nass machen! Dann fehlt Luft, der Regenwurm stirbt ab.
  9. Zwiebelschalen, Schnittlauchreste, Kaffee- und Teesatz sind ideales Regenwurmfutter! Phlox und Holunder sind gute Pflanzen am Komposthaufen (Regenwurmförderung).
  10. Nach 6 Monaten soll der Haufen umgesetzt werden.
  11. Nach 10-12 Monaten kann die wertvolle Komposterde im Gemüse- und Ziergarten ausgestreut und eingearbeitet werden


Kompostwürmer erhalten Sie an der Kompostieranlage Mahlzow.

Wichtige Telefonnummern zur Abfallentsorgung

 Bereich  Telefonnummer
Landkreis Vorpommern - Greifswald - Umweltamt
 * SG Abfallwirtschaft
 * SG Naturschutz und Landschaftspflege
03834 8760 3210
03834 8760 3201
Stadt Wolgast* - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung
* Fachdienstleiter Herr Witt 03836 251 139
* SG Umwelt Frau Müller 03836 251 149
 Ver- und Entsorgungsgesellschaft VEVG Karlsburg
 * Entsorgungsbüro 038355 695 23
 * Abfallberatung 038355 695 13
 Wasserschutzpolizeiinspektion Wolgast* 03836 23270
 ALBA Nord GmbH Betriebsstätte Neuendorf
  038377 46915
  038377 46916
 Zweckverband Wasserversorgung-Abwasserbeseitigung Festland Wolgast  
 * bei Havarie 03836 27390
 Polizeirevier* 03836 2520

* Ansprechpartner bei Feststellung von illegalen Müllverkippungen und illegaler Autowrackentsorgung

VEVG mbH


Ansprechpartner bei Fragen

Sprechzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr


Fragen zu:

* Abgabenbescheiden
* Gebühren
 
* An- und Ummeldung von
Tonnen (Hüllgefäßen)
 Telefon 038355 695 23
    038355 695 24
038355 695 20
* Anmeldung der Sperrmüllentsorgung  Telefax 038355 695 25
* Entsorgung von Schadstoffen  
* Entsorgung von Kühlgeräten



Abfallberatung
Herr Bellmann (Leiter) 038355 695 13 / 01709638155
Postanschrift

VEVG
Geschäftsführung
Dorfstraße 36
17495 Karlsburg


E-Mail: entsorgungsbuero(at)vevg-karlsburg.de
Web: www.vevg-karlsburg.de

Wertstoffhof

Am 18. Dezember 2003 wurde in Wolgast, im Gewerbegebiet Am Poppelberg, Karriner Str. 9 (nahe ehem. Großbäckerei) durch die Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Ostvorpommern mbH ein Wertstoffhof eröffnet. Damit haben die Bürger der Stadt Wolgast die Möglichkeit auf kurzen Wegstrecken recyclingfähige Materialien sachgemäß zu entsorgen.

Öffnungszeiten

 

1.11. bis 28./29.02.

1.03. bis 31.10.

Montag geschlossen geschlossen
Dienstag 8.00 — 16.00 Uhr 8.00 — 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen geschlossen
Donnerstag 8.00 — 16.00 Uhr 8.00 — 16.00 Uhr
Freitag 8.00 — 16.00 Uhr 8.00 — 16.00 Uhr
Samstag 8.00 — 12.00 Uhr 8.00 — 14.00 Uhr

 

Kostenlose Annahme / Ausgabe

  • Ausgabe von gelben Säcken
  • Ausgabe der Abfallkalender
  • Annahme von Grünabfällen bis 1 m³ bis zu einem Astdurchmesser von max. 10 cm (keine Speisereste, keine Abfälle aus der Tierhaltung)
  • Annahme von DSD-Wertsoffen, bspw. Leichtverpackungen (Inhalt der gelben Säcke), Altpapier und Altpappe, Altglas (kein Fensterglas)
  • Annahme von Sperrmüll (einschließlich Haushaltsgeräte /Kühlgeräte) bis 5 m³ für Anlieferer, die an die Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossen sind und eine vom Entsorgungsbüro ausgestellte Bestätigung vorlegen können
  • Annahme von Altmetallen
  • Annahme von elektrischen und elektronischen Altgeräten
  • Annahme von alten Handys und Kabelschrott
  • Annahme von CDs, DVDs und Blu-rays
  • Annahme von leeren Tonerkartuschen, leeren Tintenpatronen und Trommeleinheiten
  • Annahme von Altkleidern

 

Kostenpflichtige Annahme / Ausgabe

  • Verkauf von amtlich gekennzeichneten Müllsäcken für Restmüll
  • Verkauf von Verpackungssäcken für Asbest, Dachpappe und Dämmwolle
  • Annahme von Grünabfällen über 1 m³ aus privaten Haushalten, die an die Abfallentsorgung des LK VG angeschlossen sind
  • Annahme von Grünabfällen durch private Haushalte und gewerbliche Anlieferer, die nicht an die Abfallentsorgung des LK VG angeschlossen sind (keine Küchenabfälle wie Teebeutel, Kaffeefilter, Eierschalen, Schalen und Reste von Obst und rohem Gemüse)
  • Annahme von Restmüll (gemischte Siedlungsabfälle)
  • Annahme von Sperrmüll ohne Bestätigung des Entsorgungsbüros
  • Annahme von Bauschutt (Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik zur Verwertung)
  • Annahme von gemischten Bau- und Abbruchabfällen / Holz
  • Annahme von unbehandelten Altholz / Kunststoffe
  • Annahme von A4 Altholz/Kunststoffe/Glas, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (z.B. Türen, Fenster, Dachbalken, Brandholz)
  • Annahme von asbesthaltigen Baustoffen (Zementasbest / Asbestplatten) in Säcken verpackt
  • Annahme von Kohlenteer und teerhaltigen Produkten (Teerpappe) in Säcken verpackt
  • Annahme von Dämmmaterial im Big Bag verpackt
  • Annahme von Altreifen

 

Informationen über weitere Wertstoffhöfe im Landkreis Vorpommern – Greifswald sowie der Annahme weiterer Abfallarten erhalten Sie unter
www.vevg-karlsburg.de
oder telefonisch beim Abfallberater / Leiter der Wertstoffhöfe Herr Bellmann unter 038355 69513.
Für Nachfragen steht auch Frau Müller beim Amt Am Peenestrom unter 03836 251149 zur Verfügung.


Wichtige Telefonnummern:

Entsorgungsbüro Karlsburg: 038355 695-20, -21, -22, -23, -24, -28
Fax: 038355 69525
Email: entsorgungsbuero(at)vevg-karlsburg.de
Wertstoffhof: 03836 233255

Lärmminderungsplan

  1. Lärmminderungsplan der Stadt Wolgast Endbericht
  2. Fortschreibung des Lärmminderungsplanes der Stadt Wolgast

 

Lärmkarten nach § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz

EU-Umgebungslärmrichtlinie - Stufe III
30.06.2017
Amt Am Peenestrom

Straßennetz: kartiertes Haupt- und Ergänzungsnetz mit Abschnittsbezeichnung (Variante 1 und 2)
Lärmkarten  
Plan-Nr. 1.1 Lärmsituation für den Tag-Abend-Nachtzeitraum
Lärmkarte LDEN - Variante 1
Plan-Nr. 1.2 Lärmsituation für den Nachtzeitraum
Lärmkarte LNight - Variante 1
Plan-Nr. 2.1 Lärmsituation für den Tag-Abend-Nachtzeitraum
Lärmkarte LDEN - Variante 2
Plan-Nr. 2.2 Lärmsituation für den Nachtzeitraum
Lärmkarte LNight - Variante 2
Konfliktkarten
Plan-Nr. 1.1 Überschreitung Auslösewerte LDEN
(LDEN > 71 dB(A) / LDEN > 65 dB(A))
Plan-Nr. 1.2 Überschreitung Auslösewerte LNight
(LNight > 60 dB(A) / LNight > 55dB(A))
Betroffenheiten
  Tabellarische Angaben über die geschätzte Zahl der Menschen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb bestimmter Isophonen-Bänder liegen und über lärmbelastete Flächen sowie die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in diesen Gebieten
Emissionskennwerte
  Emissionsangaben für den Straßenverkehr

Variante 1 Hauptverkehrsstraße mit einem Verkehraufkommen von über 3 Mio. Kfz/Jahr
gem. § 47b Bundes-Immissionsschutzgesetz
Variante 2 Hauptverkehrsstraßen und Ergänzungsnetz (Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen

Das Ordnungsamt teilt mit:

Schützt die Wasservögel! Bitte nicht füttern!

Wildvögel an heimischen Gewässern

Jeder von uns erfreut sich beim Spaziergang an heimischen Gewässern an den verschiedenen Wasservögeln. Insbesondere die Kinder haben ihre Freude. Die Tiere üben eine Faszination durch ihre Farben, Formen und Bewegungen aus. Wenn dann noch Vogeleltern mit ihrem Nachwuchs auftauchen, steigert das das Erlebnis noch.
Um die Tiere noch besser beobachten und mit den Kindern vielleicht anschaulicher über sie sprechen zu können, locken wir sie mit „Leckerli“ an. Wobei die Grenze der Fütterung erst erreicht ist, wenn das Mitgebrachte verfüttert ist.

Viele Menschen machen sich dabei keine Gedanken darüber, dass diese Fütterungen weder für die Wildvögel, noch für die Gewässer, noch für die Stadthygiene gesund ist. Insbesondere, wenn es um Orte geht, an denen sich durch das Füttern vieler Menschen auch viele Tiere ansammeln. In Wolgast ist so ein Ort z.B. an der Amazonenbrücke am Fischmarkt.
Die Menschen denken nicht an die Gefahren, die das Füttern oder auch herumliegende Futterreste bergen.
Sie machen sich oft nicht bewusst, dass die Wasservögel Wildtiere sind, die im Wasser oder auf dem Land natürlicherweise auf Nahrungssuche gehen und die für sie erforderlichen Mengen und darin befindlichen verschiedenen für sie wichtigen Nährstoffe finden.

Für die Vögel ist die Zufütterung mit oftmals nicht artgerechtem Futter, wie z.B. Brot oder gewürzten Speisen, nicht notwendig.
Außerdem ist ihr Verdauungstrakt für derartige Lebensmittel, die außerdem einen geringen Nährwert für sie haben, nicht ausgelegt.

Hinzu kommt, dass Futter an Land am Boden liegenbleibt, verdirbt und so die Grünflächen und das Wasser verschmutzt.
Diese Reste wiederum ziehen Ratten an.

Die Wasservögel verlernen bei reichlicher Fütterung ihre angeborene Fähigkeit der selbständigen Futtersuche. Die Jungtiere lernen von den Eltern bettelnd Menschen aufzusuchen und Geräusche, wie das Rascheln von Tüten, mit Futter zu verbinden.
Diese Vertrautheit führt wiederum dazu, dass die Tiere ihre natürliche Scheu verlieren und den Gefahren - ausgehend von z.B. Hunden oder Verkehrsmitteln - ausgesetzt sind, weil sie denen nicht schnell genug ausweichen/entfliehen können.
Außerdem kann die Ansammlung von vielen verschiedenen Wasservögeln zu Aggressionen untereinander und zur leichteren Übertragung von Krankheitserregern führen.

Aus all diesen Gründen sollte es für Tierfreunde tabu sein, Wasservögel zu füttern.
Es ist wichtig, ihnen freien Raum zu lassen und sie in Schutzzonen wie z.B. Ufer-und Schilfbereichen nicht zu stören.

Der Mensch soll sich an den Vögeln in der Natur erfreuen.
Der Schutz der Tiere muss dabei aber immer Vorrang haben.


Kontakt

Eric Witt (Leitung), Tel. 03836 251-139, eric.witt(at)wolgast.de

Jutta Müller, Tel. 03836 251-149, jutta.mueller(at)wolgast.de