Das Einwohnermeldeamt des Amtes Am Peenestrom in Wolgast


Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen über das Einwohnermeldeamt des Amtes Am Peenestrom in Wolgast.
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Das Einwohnermeldeamt ist in Wolgast in der Burgstraße 6a (ehemaliger Kornspeicher) untergebracht. Zu erreichen ist das Einwohnermeldeamt über das "Technische Rathaus" in der Burgstraße 6 oder direkt über die Oberwallstraße.

Das Einwohnermeldeamt ist wie folgt geöffnet:

Montag09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag09.00 - 12.00 Uhr und14.00 - 18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09.00 - 12.00 Uhr und13.30 - 15.00 Uhr
Freitag09.00 - 12 Uhr


Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich.

Frau Kathrin Tews
Telefon: 03836/251301
Fax: 03836/251300
E-Mail: kathrin.tews(at)wolgast.de

Frau Laura Lembke
Telefon: 03836/251303
Fax: 03836/251300
E-Mail: laura.lembke(at)wolgast.de 

Das Einwohnermeldeamt des Amtes Am Peenestrom ist für die Einwohnerinnen und Einwohner folgender Städte und Gemeinden zuständig:

  • Gemeinde Buggenhagen mit den Ortsteilen Jamitzow, Klotzow, Wangelkow
  • Gemeinde Krummin mit dem Ortsteil Neeberg
  • Stadt Lassan mit den Ortsteilen Pulow, Klein Jasedow, Papendorf, Waschow
  • Gemeinde Lütow mit den Ortsteilen Netzelkow, Neuendorf
  • Gemeinde Sauzin mit dem Ortsteil Ziemitz
  • Stadt Wolgast mit den Ortsteilen Buddenhagen, Hohendorf, Pritzier, Schalense und Zarnitz
  • Gemeinde Zemitz mit den Ortsteilen Bauer, Hohensee, Seckeritz, Wehrland


Dienstleistungen


  • An- und Abmeldung einer Wohnung

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Personalausweis
    • Reisepass (wenn vorhanden)
    • Kinderreisepass (bei Familien mit Kindern)
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde (bei verheirateten Personen)
    • Einzugsbestätigung des Wohnungsgeber / Eigentümers

    Eine Person kann die Anmeldung für alle Familienangehörigen vornehmen. Volljährige Kinder müssen sich alleine anmelden. Ein Vordruck ist nicht erforderlich, da die Anmeldung vom Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes direkt am PC vorgenommen wird. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist eine Wohnungsgeberbestätigung oder Eigentumsnachweis bzw. Grundbuchauszug bei den eigenen vier Wänden.
    Die Abmeldung einer Person ist immer dann notwendig, wenn der Wegzug ins Ausland erfolgt oder eine Nebenwohnung abgemeldet werden soll. 
    Die An- und Abmeldung einer Wohnung ist gebührenfrei!

  • Personalausweis

    Für die Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie:


    -    den alten Personalausweis oder die Geburtsurkunde
    -    ein biometrietaugliches Passbild
    -    37,00 Euro für die Gebühr

    Zur Beantragung muss jede Person persönlich vorsprechen und Erklärungen zur deutschen Staatsangehörigkeit sowie zur freiwilligen Aufnahme der Fingerabdrücke abgeben.


    Die Gebühr für den neuen Personalausweis (37,00 Euro)  ist immer bei der Beantragung in bar oder per Karte zu entrichten.  
    Der neue Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig. Die Gebühr beträgt 22,80 Euro. Die Personalausweispflicht beginnt mit dem 16. Lebensjahr.

    Alles weitere zum neuen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

  • Reisepass

    Neben dem Personalausweis müssen Sie bei der Beantragung eines Reisepasses unbedingt ein biometrietaugliches Passbild vorlegen. Die Fingerabdrücke sind Pflicht und werden im Einwohnermeldeamt abgenommen. Die Gebühr beträgt 59,-- Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren (Personen bis 24 Jahre
    37,50 Euro mit 6- jähriger Gültigkeit). Ein eventuell vorhandener Reisepass kann bei Abholung (auch durch eine bevollmächtigte Person) abgegeben oder ungültig gemacht werden. Die Produktionszeit beträgt ca. 2 - 3 Wochen.
    In dringenden Fällen (kurzfristige Auslandsreise) ist die Ausstellung eines Expressreisepasses möglich. Dieser Pass wird innerhalb von 72 Stunden (außer Wochenende und Feiertage) von der Bundesdruckerei ausgeliefert. Die Kosten belaufen sich dabei auf 91,-- Euro.

    Anträge sind sowohl für den Personalausweis als auch für den Reisepass nicht erforderlich, da diese vor Ort im Einwohnermeldeamt ausgedruckt werden.

     

    Alles zum neuen Reisepass!

  • Kinderreisepass

    Kinderreisepässe werden für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Die Eltern müssen diesen beantragen, wobei Kinder ab 10 Jahre auch eine Unterschrift leisten müssen. Zur Beantragung ist die Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtserklärung und ein biometrietaugliches Passbild erforderlich. Die Gebühr beträgt 13,-- Euro (Wartezeit: 2 Tage). Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren und kann vor Ablauf der Gültigkeit maximal bis zum 12. Lebensjahr für eine Gebühr von 6,-- Euro verlängert werden. Dazu ist die Vorlage eines aktuellen Passfotos erforderlich.
     

    Achtung: Kinder werden im Reisepass der Eltern nicht mehr eingetragen.
  • Führungszeugnis / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister müssen persönlich im Einwohnermeldeamt unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden. Die Gebühr beträgt jeweils 13,-- Euro. Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz in Bonn beträgt 10 - 14 Tage.

    Fotoautomat

    Im Einwohnermeldeamt befindet sich ein Fotoautomat. Hier kann man sich Bilder für den Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass in kurzer Zeit anfertigen lassen. Der Automat ist leicht zu bedienen. Die Software überprüft sofort, ob die Bilder biometrietauglich sind. Biometrietaugliche Bilder sind für die Ausstellung von Reisepässen nötig. Die Kosten für 4 Bilder betragen 7 Euro.

    weitere Dienstleistungen
    • An-, Ab- und Ummeldungen von Personen
    • Ausstellung von Meldebescheinigungen bzw. erweiterten Meldebescheinigungen
    • Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister
    • Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen für die Erst- und Nachuntersuchung
    • Vergabe einer Steueridentifikationsnummer
    • Beantragung, Ausstellung und Ausgabe von vorläufigen Personalausweisen, vorläufigen Reisepässen, Kinderreisepässen
    • Verlängerung und Aktualisierung von Kinderreisepässen
    • Aufnahme von Verlustanzeigen für Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe
    • Ausstellung von Passunbedenklichkeitsbescheinigungen
    • Erstellung von Wahlbenachrichtigungskarten und Wählerverzeichnissen
    • Vornahme von Beglaubigungen