Am 01.01.2024 ist das bundesweite Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Ein wichtiges Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Die Stadt Wolgast konnte zur Erstellung dieses verpflichtenden Wärmeplanes erfolgreich finanzielle Unterstützung des Bundes einwerben.

Bei Gemeinden mit mehr als 10.000 und weniger als 100.000 Einwohnern hat die Erstellung des Wärmeplans bis zum Ablauf des 30.06.2028 zu erfolgen. (Laut § 4 Abs. 2 – Pflicht zur Wärmeplanung, WPG- Wärmeplanungsgesetz)

FAQ Kommunale Wärmeplanung

Allgemeine Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit finden Sie untenstehend einige hilfreiche Hilfestellungen und Ansprechpartner:

Für Mieter gibt die kommunale Wärmeplanung hauptsächlich Orientierung für die zukünftige Wärmeversorgung, da aufgezeigt wird, welche klimaneutralen Wärmeoptionen (bspw. Fernwärme, Nahwärme, Einzelheizung/Wärmepumpe) voraussichtlich wo zur Verfügung stehen werden. 
Die Entscheidung für einen Heizungstausch liegt letztlich beim Eigentümer, aber auch für Mieter ist es sinnvoll, sich über die Wärmeplanung zu informieren und sich ggf. mit dem Eigentümer abzustimmen.

Nein. Die Wärmeplanung enthält keine verpflichtenden Vorgaben für Gebäudeeigentümer. 
Diese ergeben sich ausschließlich aus anderen Regelwerken wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Allerdings kann der Wärmeplan Hinweise liefern, welche Versorgungsoptionen in bestimmten Stadtteilen künftig entstehen können – etwa der Auf- oder Ausbau eines Fernwärmenetzes. 

Wer seine Heiztechnik modernisieren möchte, kann diese Informationen nutzen, um Investitionen besser auf zukünftige Entwicklungen und mögliche Förderkulissen abzustimmen.

Die Wärmeplanung ist ein informelles, strategisches Planungsinstrument, das Gebäudeeigentümern frühzeitig eine Orientierung über mögliche zukünftige Entwicklungen der Wärmeversorgung in Wolgast bietet.

Der Plan zeigt auf, welche Versorgungstechnologien und Energiequellen voraussichtlich in den einzelnen Stadtteilen künftig zur Verfügung stehen werden – z. B. ein möglicher Ausbau der Fernwärme, dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder die Nutzung von Abwärme.

Verpflichtungen zur Umstellung bestehender Heizsysteme ergeben sich aus dem Wärmeplan selbst nicht. Rechtsverbindliche Anforderungen – etwa zum Heizungstausch – sind ausschließlich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein informelles, strategischer Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden vor dem Hintergrund der europäischen und nationalen Klimaschutzziele eine langfristig nachhaltige, klimafreundliche Wärmeversorgung entwickeln. 
Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien zu nutzen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern um somit eine Reduktion des CO2-Ausstoßes zu erwirken.

Mit der Wärmeplanung werden auf kommunaler Ebene fundierte Entscheidungen für den Umbau der Wärmeversorgung getroffen. Das hilft, Investitionssicherheit für Gebäudeeigentümer, Energieversorger und Unternehmen zu schaffen und eine effiziente Nutzung vorwiegend lokaler erneuerbarer Wärmequellen zu ermöglichen.

Allerdings macht sie keine Vorschriften für individuelle Heizsysteme, sondern zeigt lediglich langfristige Perspektiven auf kommunaler Ebene auf.

Der Wärmeplan selbst hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die individuellen Heizkosten.

Langfristig kann die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Wärmeplan jedoch dazu beitragen, Kosten zu stabilisieren oder zu senken, zum Beispiel durch den Ausbau effizienter Fernwärmenetze oder den verstärkten Einsatz lokaler erneuerbarer Energien. 
Die tatsächlichen Heizkosten werden weiterhin von vielen Faktoren abhängen, u.a.:

  • CO2-Bepreisung
  • Energiepreisentwicklung (Strom, Gas, Biomasse)
  • Netznutzungsentgelte
  • Investitionsentscheidungen der Netzbetreiber und Energieversorger
  • Förderprogramme und individuelle Sanierungsmaßnahmen

Der Wärmeplan unterstützt dabei, frühzeitig Orientierung zu geben, welche Optionen perspektivisch wirtschaftlich und nachhaltig sein können.

Die Stadt Wolgast ist planungsverantwortliche Stelle und koordinierte die Erstellung des Wärmeplans in Zusammenarbeit mit der SHP Energieprojekt GmbH als externes Planungsbüro, welches auf Konzepte und Planungen von Wärme- und Energiesystemen spezialisiert ist.

Wolgast steht wie alle deutschen Städte und Kommunen vor der Herausforderung, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Die Wärmeplanung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie und dient dazu, den aktuellen Wärmeverbrauch zu analysieren, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren und langfristige Versorgungsoptionen zu entwickeln.

Besonderes Augenmerk liegt auf einer in der Breite getragenen Lösung sowie einer nachhaltigen Wärmeversorgung für alle Stadt- und Ortsteile, einschließlich jener, die nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen sind.

Das Ergebnis der Wärmeplanung beinhaltet eine Kartendarstellung des Zielszenarios 2045, in dem voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete dargestellt werden. Somit können Gebäudeeigentümer sehen, welche Heizungsart für ihr Gebiet am ehesten geeignet ist und somit empfohlen wird.

Allerdings resultiert daraus noch keine Pflicht für die Nutzung einer bestimmten Wärmeversorgungstechnologie. Diese ergibt sich ggf. aus anderen Regelwerken wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Ja. Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG), gültig seit 01.01.2024, müssen alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2026, alle kleineren Kommunen (mit 10.000-99.999 Einwohnern) 30.06.2028 einen Wärmeplan erstellen.

Die Pflicht zur Wärmeplanung richtet sich dabei an die Kommune – also an die Stadtverwaltung und enthält keine bindenden Vorschriften für einzelne Gebäude oder Haushalte die Heizsysteme zu ändern.

Neben der Stadt und dem Planungsbüro SHP Energieprojekt GmbH waren folgende Akteure eingebunden:

  • Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH - WOWI Wolgast
  • Wolgaster Wohnungswirtschafts GmbH - Wohnungsgenossenschaft Wolgast eG
  • Gewerbe, Handel, Industrie
  • Wärmeversorgung Wolgast GmbH
  • Energie Vorpommern GmbH
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
  • Festland Wolgast
  • E.DIS Netz GmbH
  • zuständige Schornsteinfeger

Alle Beteiligten brachten wichtige Daten, Erfahrungen und Perspektiven ein. Die Zusammenarbeit erfolgte in festen Sitzungen der Projektgruppe Kommunale Wärmeplanung sowie über individuelle Gespräche oder Datenabfragen.

Ausgewertet wurden unter anderem:

  • Bestehende Wärmeerzeuger und –netze
  • Energiebedarfs- und Verbrauchsdaten verschiedener Sektoren
  • Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärmenutzung
  • Geoinformationen zu Versorgungsstrukturen

Wohnungsunternehmen und private Vermieterinnen und Vermieter spielen eine Schlüsselrolle in der Kommunalen Wärmeplanung. Sie entscheiden über die Heizsysteme ihrer Gebäude und sind damit wichtige Partner bei der Umsetzung künftiger Maßnahmen. 

Der Wärmeplan dient als strategische Orientierung und zeigt auf, welche Versorgungsoptionen in einzelnen Stadtgebieten langfristig verfügbar sein könnten – z. ꢀB. ein Fernwärmeanschluss oder dezentrale Lösungen. Dies gibt Eigentümerinnen und Eigentümern frühzeitig Hinweise darauf, welche Technologien perspektivisch sinnvoll und förderfähig sein könnten. Somit dient der Wärmeplan als Grundlage für Förderprogramme, Investitionsentscheidungen und die Priorisierung künftiger Infrastrukturmaßnahmen.

Nach der Fertigstellung und Veröffentlichung des Wärmeplans beginnt die Phase der Umsetzung. Diese Phase erfolgt schrittweise und auf Grundlage konkreter Entscheidungen der Stadt, der beteiligten Energieversorger, Gebäudeeigentümern sowie weiterer Akteure. Dabei werden geänderte gesetzliche Vorgaben, technische Entwicklungen sowie wirtschaftliche Rahmenbedingungen fortlaufend berücksichtigt.
Näheres dazu finden Sie im Maßnahmekatalog des Endberichts des Kommunalen Wärmeplans.

In der Zeit bis 2045 wird ein Monitoring- und Controllingsystem eingeführt, dass die Zielerreichung regelmäßig prüft und beispielsweise im Fall von Gesetzesänderungen oder technischen Neuerungen Anpassungen ermöglicht. Die Kommunikation und Akteursbeteiligung bleiben dabei wesentliche Bestandteile der Umsetzung.

Im Zuge der Wärmeplanung wurden Maßnahmen erarbeitet. Dabei handelt es sich um konkrete Handlungsempfehlungen, die von Kommunen und beteiligten Akteuren wie u. a. von Energieversorgern umgesetzt werden sollten, um die Ziele der Wärmeplanung zu erreichen. Bsp. der Ausbau von Fernwärmenetzen.
Diese Maßnahmen zielen sowohl auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Steigerung der Energieeffizienz als auch den Ausbau von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung ab.

Derzeitiger Projektstand

Der Endbericht der kommunalen Wärmeplanung in Wolgast ist erstellt und seit Februar 2026 unter den Bekanntmachungen der Stadt Wolgast veröffentlicht. Eine Auslegung erfolgte ebenfalls. 

Vorab wurden die Ergebnisse durch die SHP Energieprojekt GmbH aus Dresden dem Bauausschuss und der Stadtvertretung der Stadt Wolgast Ende 2025 vorgestellt. Die Stadtvertretung Wolgast beschloss den Kommunalen Wärmeplan der Stadt Wolgast gemäß des § 23 Abs. 3 Wärmeplanungsgesetz (WPG) als zuständige Stelle. Die Veröffentlichung selbst erfolgt auf der Homepage der Stadt Wolgast.

Den gesamten Prozess der Erstellung der Wärmeplanung können Sie in den zwei Präsentationen aus den Bürgerforen in 2025 nachvollziehen. Näheres entnehmen Sie aus dem Endbericht.

Wie geht es weiter?

Der Wärmeplan bringt dabei wichtige Vorteile: Er schafft Transparenz über die heutige Wärmeversorgung in der Stadt, zeigt mögliche Entwicklungspfade bis 2045 auf, bietet Verwaltung und den örtlichen Energieversorgern damit mittel- bis langfristig Investitionssicherheit und verschafft Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie der Wohnungswirtschaft mehr Orientierung und Planungssicherheit. Der Wärmeplan bildet die zentrale Grundlage für künftige Maßnahmen, um Treibhausgasemissionen im Wärmesektor wirksam zu senken.

Kurzum: Es handelt sich bei dem Kommunalen Wärmeplan um ein strategisches und rechtlich unverbindliches Planungsinstrument, das einen Weg zur perspektivisch treibhausgasneutralen Wärmeversorgung aufzeigen soll. 

Auf Grundlage der Wärmeplanung könnte die jeweilige Kommune eine gesonderte Entscheidung zur Ausweisung von Wasserstoff- oder Wärmenetzgebieten vornehmen und diese veröffentlichen. Erst mit dieser veröffentlichten Entscheidung wird ein Monat danach die Verpflichtung zur Nutzung von 65 % Erneuerbaren Energien nach § 71 Abs. 8 GEG ausgelöst. Dies hat bis zum 30.06.2028 zu erfolgen laut Wärmeplanungsgesetz.

Infos zu den Bürgerforen:

Erstes Bürgerforum - 26.02.2025

Erste Aussagen zu diesen Punkten wurden bereits im ersten Bürgerforum zur kommunalen Wärmeplanung am 26.02.2025 im Begegnungszentrum in Wolgast vorgestellt. Die gezeigte Präsentation finden Sie wie versprochen hier: Präsentation 1. Bürgerforum kWP

Im Anschluss an die Präsentation der bisherigen Fortschritte und den Vortrag des Ingenierbüros SHP wurden viele Fragen von Anwohnern und Interessierten beantwortet. Danach wurde zur offenen Tischrunde mit der Stadt, dem begleitenden Ingenieurbüro und Energieversorgern der Region eingeladen.

Zweites Bürgerforum - 24.09.2025

Das zweite Bürgerforum fand am 24.09.2025 in der Aula der Regionalen Schule Kosegarten statt. Nachdem am digitalen Zwilling der Stadt – einer möglichst präzisen Karte von Wolgast, die Leitungsverlauf und Versorgungsstruktur abbildet – intensiv weitergearbeitet wurde, konnten die Ergebnisse vorgestellt werden. 
Der IST-Stand zur Wärmeversorgung in Wolgast wurde erläutert. Verschiedene Möglichkeiten (Potentiale) zur zukünftigen Wärmeversorgung der Stadt Wolgast, beispielsweise Abwärme, Windkraft, Solarkraft und Geothermie, wurden speziell für den Standort Wolgast betrachtet und anhand ihrer Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet. Zudem wurden Versorgungsgebiete in sämtlichen Stadt- und Ortsteilen im Zielszenario 2045 vorgestellt. 

Die gezeigte Präsentation finden Sie hier: Präsentation 2. Bürgerforum kWP
Fragen richten Sie an: 03836 251 130 oder per E-Mail an info(at)wolgast.de



Die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans ist auf der Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) erstellt und durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, vertreten durch den Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, gefördert.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei.
Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Förderung der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans