Rechnungsprüfungsamt Wolgast (RPA)
Verwaltungsgemeinschaft
Die Ämter Am Peenestrom, Anklam-Land, Usedom-Nord und Züssow sowie die Hansestadt Anklam und die Gemeinde Heringsdorf haben mit Abschluss des "Öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Rechnungsprüfung" eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet und ein gemeindeübergreifendes Rechnungsprüfungsamt mit Sitz in Wolgast eingerichtet. Diesem obliegen die Aufgaben der örtlichen Prüfung gemäß §§ 3, 3a KPG M-V.
Amt/ Gemeinde | amtsangehörige Gemeinden | Eintrittsdatum | Einwohnerzahl* | Internet |
Amt Am Peenestrom | 7 | 01.01.2011 | 15.436 | www.wolgast.de |
Hansestadt Anklam | - | 01.01.2011 | 12.309 | www.anklam.de |
Amt Anklam-Land | 18 | 01.01.2011 | 9.581 | www.amt-anklam-land.de |
Gemeinde Ostseebad Heringsdorf | - | 01.01.2011 | 8.545 | www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de |
Amt Lubmin | 10 | 01.01.2017 | 10.376 | www.amtlubmin.de |
Stadt Pasewalk | - | 01.01.2020 | 10.162 | www.pasewalk.de |
Amt Uecker-Randow-Tal | 13 | 01.01.2020 | 7.052 | www.amt-uecker-randow-tal.de |
Amt Usedom-Nord | 5 | 01.01.2011 | 9.371 | www.amt-usedom-nord.de |
Amt Züssow | 14 | 01.01.2011 | 11.469 | www.amt-zuessow.de |
* per 30.06.2019 lt. www.statistik-mv.de
Historie
Das Rechnungsprüfungsamt Wolgast wurde zum 01.01.2011 zunächst als Außenstelle des Rechnungsprüfungsamtes Neverin mit vier Mitarbeitern ins Leben gerufen.Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR M-V) und dem nun wachsenden Prüfungsumfang verstärkten zwei weitere Mitarbeiter das Team. Nach der erfolgten Aufbauphase wurde das Rechnungsprüfungsamt schließlich zum 01.01.2014 in die Eigenständigkeit überführt und an die Stadt Wolgast angegliedert.
2. Aufgaben und Leistungen
Prüfung nach §§ 3 und 3a KPG M-V
Das Rechnungsprüfungsamt Wolgast erfüllt voll umfänglich die Aufgaben der örtlichen Prüfung nach dem KPG M-V.
Dies beinhaltet:
- die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss,
- die Prüfung des Gesamtabschlusses sowie der Anlagen zum Gesamtabschluss,
- die Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung,
- die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt,
- die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,
- die laufende Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde, ihrer Eigenbetriebe sowie sonstiger Sonder- und Treuhandvermögen
- die Vornahme der regelmäßigen und der unvermuteten Prüfung der Kassen und Sonderkassen,
- die Prüfung, ob die im Rechnungswesen der Gemeinde eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung sowie deren sachgerechter Einsatz geprüft und freigegeben sind,
- die Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres,
- die Prüfung der Verwendung der Zuwendungen an Fraktionen.
Darüber hinaus kann geprüft werden:
- die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe sowie der Sonder- und Treuhandvermögen,
- die Betätigung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit und
- die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darlehens, einer Bürgschaft oder sonst vorbehalten hat.
Einzel- und Sonderprüfungen
Im Einzelfall kann das Rechnungsprüfungsamt mit Sonderprüfungen betraut werden. Dazu zählen insbesondere Prüfungen der Wohnwirtschaft, aber auch Verwendungsnachweisprüfungen.
Begleitende Prüfung
Probleme und Fehlentwicklungen können bereits während der Erstellung der Eröffnungsbilanzen/ Jahresabschlüsse mit dem Rechnungsprüfungsamt besprochen und geklärt werden. So können bereits systematische Fehler im Vorfeld aus der Welt geschafft werden.
Berichterstellung und -vorstellung
Durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt nach Abschluss der Prüfungshandlungen die Erstellung eines Prüfberichts mit Erteilung eines Bestätigungsvermerks entsprechend § 322 HGB. Dieser wird dann entsprechend im Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt und ausgewertet. Nach Bedarf erfolgt auch eine Teilnahme an Amtsausschuss- bzw. Gemeinde- und Stadtvertretersitzungen.
Laufende Beratung
Neben den Prüfungsaufgaben betreut das Rechnungsprüfungsamt die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft in regelmäßigen Kämmerer-, LVB-/ Bürgermeister- und Anlagenbuchhaltungsrunden.
Drittprüfungen
Gemäß des § 1 Absatz 5 KPG M-V sowie auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfungsamt, ist es möglich, Drittprüfungen als Sachverständige Dritte (auch für andere Rechnungsprüfungsämter) vorzunehmen.
Folgende Drittprüfungen wurden bereits vorgenommen:
- Jahresrechnungen Städte- und Gemeindetag M-V
- Jahresrechnungen Kommunaler Arbeitgeberverband M-V
- Jahresabschlüsse Regionaler Planungsverband Vorpommern
- Jahresabschlüsse sowie Zwischen- bzw. Endabrechnungen Städtebaulicher Sondervermögen außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft
Im Rahmen einer Drittprüfung sind eine lückenlose Prüfung sowie die Erteilung eines Bestätigungsvermerks ausgeschlossen.
Das Rechnungsprüfungsamt ersetzt somit nicht die örtliche Prüfung.
Es sind daher die o. g. Prüfungsaufgaben durch den jeweiligen Rechnungsprüfungsausschuss wahrzunehmen.
Sofern Interesse an einer Drittprüfung besteht, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. |
Gebührensatzung Rechnungsprüfungsamt
Geschultes Personal
Das Rechnungsprüfungsamt kann auf durch jahrelange Tätigkeit geschultes und kompetentes Personal zurückgreifen, welches mit den Gegebenheiten und Besonderheiten der Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft vertraut sind.
Kennzahlenvergleich
Das Rechnungsprüfungsamt Wolgast verarbeitet die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung der Verwaltungsgemeinschaft erhobenen Kennzahlen.
Kennzahlenvergleich
3. Kontaktdaten
Leiterin Rechnungsprüfungsamt
Frau Sylvia Eschenauer
Tel.: 03836 251 297
Email: sylvia.eschenauer(at)stadt-wolgast.de
Sachbearbeiter / stellv. Leiter Rechnungsprüfungsamt
Herr René Ertel
Tel.: 03836 251 207
Email: rene.ertel(at)stadt-wolgast.de
Sachbearbeiter Rechnungsprüfungsamt
Herr Enrico Heyden
Tel.: 03836 251 207
Email: enrico.heyden(at)stadt-wolgast.de
Sachbearbeiter Rechnungsprüfungsamt
Herr Daniel Garbsch
Tel.: 03836 251 297
Email: daniel.garbsch(at)stadt-wolgast.de
Sachbearbeiter Rechnungsprüfungsamt
Herr Steffen Kowitz
Tel.: 03836 251 204
Email: steffen.kowitz(at)stadt-wolgast.de
Aufgrund unserer auswärtigen Tätigkeit bitten wir um Verständnis, dass wir unter den genannten Telefonnummern nicht immer zu erreichen sind.
Wir bitten daher, sich an unsere o. g. Email-Adresse zu wenden.