Berliner See

Konzeptionelles Projekt zur Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung von Sanierung- und Restaurierungsmaßnahmen

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

Inhalt der Förderung:

Konzeption im Zusammenhang mit der naturnahen Entwicklung von Standgewässern

Ziel der Förderung:

Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert sowie des Zustands europäischer Landwirtschaft

https://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020_de

Informationen zur Projektförderung:

Es handelt sich hierbei um eine Förderung von konzeptionellen Projekten der naturnahen Gewässerentwicklung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Gemäß dem Antrag vom 26.04.2022 erhielt die Gemeinde Buggenhagen im August 2022 den Zuwendungsbescheid gemäß der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V) für eine Anteilfinanzierung von 100 Prozent der zuwendungsfähigen tatsächlichen Ausgaben im Rahmen der Projektförderung vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern.
Die nicht rückzahlbare Zuwendung beträgt 69.259,79 EUR und besteht zu 75 Prozent aus Mitteln des ELER II der Europäischen Union in Höhe von 51.944,84 EUR.
Das Vorhaben wird unter Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ kofinanziert. Es wird im Rahmen der Maßnahme „M07 — Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 gefördert. Diese gehört zur Priorität 4a: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme.

Zuwendungszweck:

  • Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung

  • Vor-Versuche zur Fällung

  • Flächenmanagement für eine Schutzzone um den See

  • Fachlich organisatorische Begleitung der Gemeinde zum Fördervorhaben
     

Folglich handelt es sich hierbei um Planungsleistungen, die als Grundlage eines weiteren Förderantrages dienen. In einem Folgeprojekt soll die Umsetzung der Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen vorgenommen werden.

Ausgangssituation:

Der Berliner See ist ein kleines Standgewässer mit einer Fläche von ca. 6 ha. Seine mittlere Tiefe beträgt 7,3 m und die maximale Tiefe liegt bei 16 m.

Nachdem im Rahmen des ersten Förderprojektes die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse aktualisiert, ergänzt und bewertet wurden, konnten zielorientierte Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen abgeleitet werden. Die ökologische Untersuchung und Bewertung des Berliner Sees nach der EU-WRRL ergab, dass dieser sich in einem unbefriedigenden Zustand (Klasse 4) befindet. Dieser Zustand wird laut der Studie vor allem durch Nährstoffeinträge anhand von Oberflächenerosion aus dem Einzugsgebiet bewirkt. Daher besteht Handlungsbedarf, den nährstoffbezogenen Zustand des Sees zu verbessern. Ziel dieser Verbesserung soll ein „guter“ ökologischer Zustand (Klasse 2) sein. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt somit klar auf der Minderung des Eintrags von Stoffen (bspw. Pflanzenschutz- oder Düngemittel) über die Erosion.

Damit die Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen zielführend umgesetzt werden können, müssen diese zunächst geplant und vorbereitet werden. Zudem ist eine fachgerechte Organisation und Begleitung der Maßnahmen notwendig.