Berliner See

Konzeptionelles Projekt zur Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung von Sanierung- und Restaurierungsmaßnahmen des Berliner Sees

Inhalt der Förderung:

Förderung zur Minderung stofflicher Belastungen des Wassers

Ziel der Förderung:

Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft

https://agriculture.ec.europa.eu/cap-my-country/rural-development_de

www.europa-mv.de

Informationen zur Projektförderung:

Es handelt sich hierbei um eine Förderung von konzeptionellen Projekten der naturnahen Gewässerentwicklung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER III) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Auf der Grundlage des Antrages vom 30.05.2025 in Verbindung mit dem Änderungsantrag vom 05.12.2025 erhielt die Gemeinde Buggenhagen im April 2026 den Zuwendungsbescheid gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für nachhaltige wasserwirtschaftliche Vorhaben (WasserFöRL M-V 2024) für eine Anteilfinanzierung von 100 Prozent der zuwendungsfähigen tatsächlichen Ausgaben im Rahmen der Projektförderung vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern. 
Die nicht rückzahlbare Zuwendung beträgt 78.218,70 EUR und besteht zu 60 Prozent aus Mitteln des ELER III der Europäischen Union in Höhe von 46.931,22 EUR. Die Differenz wird aus landeseigenen Mitteln kofinanziert. Das Vorhaben wird im Rahmen des GAP-Strategieplanes gefördert und ist der Maßnahme „EL 0401 – Nicht-produktive wasserwirtschaftliche Investitionen“ zugeordnet.

Zuwendungszweck:

  • Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung

  • Vor-Versuche zur Fällung

  • Flächenmanagement für eine Schutzzone um den See

  • Fachlich organisatorische Begleitung der Gemeinde zum Fördervorhaben

Der Bewilligungszeitraum beginnt 05.2026 und endet 12.2027.

Folglich handelt es sich hierbei um Planungsleistungen, die als Grundlage eines weiteren Förderantrages zur Umsetzung der Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen dienen.

Ausgangssituation:

Der Berliner See ist ein kleines Standgewässer mit einer Fläche von ca. 6 ha. Seine mittlere Tiefe beträgt 7,3 m und die maximale Tiefe liegt bei 16 m.

Nachdem im Rahmen des ersten Förderprojektes die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse aktualisiert, ergänzt und bewertet wurden, konnten zielorientierte Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen abgeleitet werden. Die ökologische Untersuchung und Bewertung des Berliner Sees nach der EU-WRRL ergab, dass dieser sich in einem unbefriedigenden Zustand (Klasse 4) befindet. Dieser Zustand wird laut der Studie vor allem durch Nährstoffeinträge anhand von Oberflächenerosion aus dem Einzugsgebiet bewirkt. Daher besteht Handlungsbedarf, den nährstoffbezogenen Zustand des Sees zu verbessern. Ziel dieser Verbesserung soll ein „guter“ ökologischer Zustand (Klasse 2) sein. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt somit klar auf der Minderung des Eintrags von Stoffen (bspw. Pflanzenschutz- oder Düngemittel) über die Erosion.

Damit die Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen zielführend umgesetzt werden können, müssen diese zunächst geplant und vorbereitet werden. Zudem ist eine fachgerechte Organisation und Begleitung der Maßnahmen notwendig.